Beschlussvorlage - VO/2012/0638
Grunddaten
- Betreff:
-
Hauptsatzung der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN
- Bearbeiter:
- Andreas Wellmann
- Verantwortlich:
- Wellmann, Andreas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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07.01.2013
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Sachverhalt
Begründung:
1. Verfahren:
Anlässlich der Landkreisneuordnung, mit der zum 04.09.2011 verschiedene Aufgaben, die bisher durch die Hansestadt Wismar im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen wurden, auf den Landkreis NWM übertragen wurden, und aufgrund der Neufassung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die am 05.09.2011 in Kraft trat, ist eine Anpassung der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar an die geänderte Rechtssituation erforderlich.
In diesem Rahmen sollten ferner bestehende Unklarheiten aufzugreifen und einer deutlicheren Regelung zuzuführen sein. Nach den vielen umfangreichen Änderungen bietet es sich an, die Hauptsatzung in der nun als Anlage 1 vorliegenden Fassung insgesamt zu beschließen, um eine komplette Neufassung der Hauptsatzung in Kraft zu setzen.
Hervorzuheben ist, dass im Rahmen des Bearbeitungsprozesses versucht wurde, dass die Fraktionen der Bürgerschaft - begleitet von der Verwaltung ihren Regelungsbedarf mit einbrachten, um eine abgestimmte Fassung für die Bürgerschaft vorzubereiten. Zu diesem Zweck wurde im Rahmen des Präsidiums der Bürgerschaft eine Arbeitsgruppe gebildet, in der die Hauptsatzung unter den verschiedenen Gesichtspunkten umfassend diskutiert und Neuregelungen entworfen wurden.
Der erreichte Arbeitsstand wurde als interfraktioneller Antrag in die Sitzung der Bürgerschaft am 25.10.2012 eingebracht. Da zwischenzeitlich weitere Änderungsanträge zur Sitzung der Bürgerschaft seitens der Fraktionen vorlagen und auch noch Änderungen durch die Verwaltung angemeldet wurde, wurde durch die Bürgerschaft beschlossen, die Hauptsatzung zunächst mit den Änderungsanträgen im Verwaltungsausschuss im Rahmen einer Sondersitzung zu behandeln.
Die Sondersitzung des Verwaltungsausschusses fand am 22.11.2012 statt. In Vorbereitung der Sitzung wurde durch die Verwaltung eine umfangreiche Synopse erarbeitet, in der neben der ursprünglichen Fassung der Hauptsatzung auch die Bearbeitungsstände und die Anträge der Fraktionen gegenübergestellt waren. Auf dieser Grundlage wurden durch den Ausschuss die jeweiligen Varianten, die abweichend zu den einzelnen Regelungen vorlagen, abgewogen und letztlich beschlossen, in welcher Fassung diese in eine zu erstellende Vorlage einzuarbeiten waren. Nach der umfangreichen sachlichen Diskussion, die dem Protokoll der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.11.2012 zu entnehmen ist, wurde die Verwaltung durch den Ausschuss beauftragt, zum einen eine Vorlage für die Bürgerschaft zu erarbeiten, in der der Weg der Erstellung der Vorlage kurz darzustellen war. Ferner sollte dieser Vorlage als Anlage die Fassung angefügt werden, die mehrheitlich durch den Verwaltungsausschuss befürwortet worden war. Diese Vorlage mit der Anlage sollte dem Verwaltungsausschuss in der Januarsitzung wiederum vorgelegt werden, damit diese bestätigt und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung zugeleitet werden konnte.
2. Offene Fragen:
Weiterhin sollte die Verwaltung zu offenen Punkten Stellung nehmen. Diese werden nunmehr im Rahmen dieser Begründung abgearbeitet und diesbezüglich Folgendes ausgeführt:
Ist es erforderlich, dass Mitglieder des Bau- und Sanierungsausschusses nur Bürgerschaftsmitglieder sind?
Nach § 36 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V regelt die Hauptsatzung Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Nach § 36 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V kann die Hauptsatzung bestimmen, dass neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung auch weitere sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die beratenden Ausschüsse zu berufen sind. Dem muss letztlich entnommen werden, dass es für die Besetzung der Ausschüsse zum einen darauf ankommt, ob eine gesetzliche Sonderregelung für die Errichtung der Ausschüsse besteht und zum anderen, ob es sich um einen sogenannten beschließenden Ausschuss handelt. Um einen solchen handelt es sich dann, wenn dem Ausschuss Entscheidungskompetenzen zukommen, sprich er hier letztentscheidend ist. Dies ist z.B. beim vorgeschlagenen Eigenbetriebsausschuss der Fall, da diesem nach § 6 der Eigenbetriebsverordnung M-V Entscheidungsbefugnisse zugewiesen sind. Abhängig von der Frage, ob es sich um einen beschließenden oder beratenden Ausschuss handelt, ist auch die Möglichkeit der Beteiligung von sachkundigen Einwohnern zu beurteilen, die letztlich nur in beratenden Ausschüssen gewählt werden dürfen.
Ferner sollte geprüft werden, wem eine funktionsbezogene Entschädigung zusteht, wenn - etwa im Falle des § 13 Abs. 2 - ein Stellvertreter diese Funktion wahrnimmt?
§ 3 (4) der Entschädigungsverordnung M-V regelt dazu, dass den Stellvertretern der Empfänger von funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen bei Verhinderung des Vertretenen für die Dauer der Stellvertretung eine entsprechende funktionsbezogene Aufwandsentschädigung gezahlt werden kann.
Aufgrund der Bindung an die Dauer der Vertretung muss insofern der Vertretungsfall zeitabschnittsweise definiert werden, so dass es zeitanteilig auf die Wahrnehmung des höherwertigen Amtes hier ankommt, sprich wenn die Vertretung 10 Tage dauerte, das bezogen auf die Dauer des Kalendermonats (30 Tage) entsprechende Bruchteile der Aufwandsentschädigung zum einen dem Funktionsinhaber und dem Stellvertreter zuzubilligen sind.
3. Vorliegende Fassung der Hauptsatzung
Im Hinblick auf die vorliegende Anlage 1, die später der Bürgerschaft in der abschließenden Fassung zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird, ist darauf hinzuweisen, dass hier farbliche Markierungen hinsichtlich einiger Anpassungen enthalten sind.
- In gelb markierte Passagen beziehen sich auf die Änderungen der Anzahl der Bürgerschaftsmitglieder in den Ausschüssen (§ 8 Abs. 4 für die Fassung ab 2014)
- In hellblau markierte Passagen (§ 8 Abs. 4 in der Fassung ab 2014) beziehen sich auf die gewünschte Konkretisierung des Begriffes Sozialwesen.
- In rot markierte Passagen beziehen sich auf redaktionelle Änderungen bezüglich der geschlechtsspezifischen Formulierungen. Insofern ist nunmehr eine durchgängige Anpassung in der Hauptsatzung erfolgt.
- In grün markiert ist ebenfalls die in § 8 Abs. 4 Nr. 4 (ab 2014) gewünschte Änderung hinsichtlich der GmbH´s.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,5 kB
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