Beschlussvorlage - VO/2014/1079
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Entgeltordnung für Veranstaltungsräume im Rathaus und im Zeughaus der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13.2 Abt. Veranstaltungen und Theater
- Bearbeiter:
- Anja Hellwig
- Beteiligt:
- 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.3 Abt. Kommunale Steuerangelegenheiten; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Hellwig, Anja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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02.02.2015
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.02.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.02.2015
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Sachverhalt
Begründung:
Die hier vorliegende Benutzungs- und Entgeltordnung wurde aufgrund des Überarbeitungsbedarfs der bisher gültigen Entgeltordnung für Veranstaltungsräume der Hansestadt Wismar im Rathaus und im Zeughaus aus dem Jahr 2006 sowie des Maßnahmenkatalogs des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes aktualisiert.
Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes wurde u.a. die Überarbeitung der Veranstaltungssatzung beschlossen. Ziel ist eine Erhöhung der Einnahmen und die damit verbundene Steigerung des Kostendeckungsgrades im BgA Veranstaltungszentrale/ Theater.
Dies wurde mit der vorliegenden Benutzungs- und Entgeltordnung für Veranstaltungsräume im Rathaus und im Zeughaus der Hansestadt Wismar umgesetzt. Gleichzeitig wurden auch die Vergabe- und Nutzungsmodalitäten überprüft und zum Teil neu gestaltet.
Bei der Überprüfung der bisher geltenden Tarife, wurde festgestellt, dass die von der Hansestadt Wismar erhobenen Grundtarife teilweise als marktverzerrend einzustufen sind. Folgende Vergleichswerte zum Bürgerschaftssaal und Veranstaltungssaal sollen dies verdeutlichen:
Veranstaltungsraum im Phantechnikum: 350,00 Euro für 3 Stunden
Veranstaltungsraum im Steigenberger Hotel: 300,00 Euro pro Tag
Veranstaltungsraum im TGZ: 250,00 Euro pro Tag
Ferner ist der BgA Veranstaltungszentrale/ Theater zum überwiegenden Teil im Bereich der freiwilligen Leistungen tätig, d.h. es ist im besonderen Maße auf eine Kostendeckung zu achten.
Diese grundsätzlichen Überlegungen führten zu der Entscheidung, eine Entgeltordnung anstelle einer Satzung zu verfassen und bei deren Gestaltung großen Wert auf angemessene Entgelte für die angebotenen Räume und Sonderleistungen zu legen.
Die Kalkulation der Grundtarife für die Räumlichkeiten basiert auf den Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Gebäude aus dem Haushaltsjahr 2013 sowie den Kosten für das eingesetzte Personal aus 2014. Außerdem wurden, besonders bei der Festsetzung der Entgelte für die Sonderleistungen, Vergleichswerte herangezogen, d.h. es wurde recherchiert was von anderen Anbietern, auch privatwirtschaftlichen, für vergleichbare Leistungen berechnet wird.
Besonderen Wert wurde bei der Kalkulation auf eine realistische Berücksichtigung des durch die Bereitstellung von Räumen und Ausstattungsgegenständen (Sonderleistungen) entstehenden Personalaufwands gelegt. So lassen sich z.B. deutliche Kostensteigerungen bei einzelnen Bestuhlungsarten oder dem Ausstellungssystem mit dem Aufwand für Transporte und Aufbau erklären.
Neu ist insbesondere die Einteilung der Nutzer in Gruppen zur Ermittlung der Höhe des zu erhebenden Grundtarifes. Der Grundtarif für die Nutzergruppe B ist kostendeckend. Für die Nutzergruppe A kann auf Antrag eine Ermäßigung in Höhe von 50 % erlassen werden. Der Grundtarif der Gruppe C weist einen Kostendeckungsgrad von 125 % aus. Damit soll ein Teil der Ermäßigungen aufgefangen werden.
Als Teil der Entgeltordnung wurden auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Nutzung der Veranstaltungsräume im Rathaus und im Zeughaus der Hansestadt Wismar aktualisiert. Diese werden als Anlage zum Vertrag verschickt und dienen sowohl der Rechtssicherheit als auch der Information der Nutzerin oder des Nutzers.
Zusammen mit den neu gestalteten Anträgen zur Raumnutzung wurde damit eine Form der Raumvergabe gefunden, die für Nutzer und Verwaltung klare, transparente und im Aufwand angemessene Abläufe schafft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502/ THH 3 | Ertrag in Höhe von | 16.500,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502/ THH 3 | Einzahlung in Höhe von | 16.500,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502/ THH 3 | Ertrag in Höhe von | 19.800,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502/ THH 3 | Einzahlung in Höhe von | 19.800,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für Folgejahre (bei Bedarf): Um die erwarteten Mehreinnahmen zu errechnen, wurden zum einen die in einem definierten Zeitraum (ein Monat in 2013) zu erhebenden Entgelte anhand der neuen Entgeltordnung und somit die prozentuale Steigerung ermittelt und zum anderen die Kosten für die Endreinigung, welche bisher nicht erhoben wurde, festgestellt.
In der Annahme, dass die Erhöhung der Entgelte zu einem Rückgang der Nachfrage führen könnte, wurde der errechnete Betrag um 10 % gemindert. Damit bleibt eine kalkulierte Einnahmesteigerung von 57 %.
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
x | eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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70,8 kB
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2
|
(wie Dokument)
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24,7 kB
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3
|
(wie Dokument)
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17 kB
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