Fraktionsantrag - VO/2014/1068
Grunddaten
- Betreff:
-
Erledigungskontrolle der Beschlüsse der Bürgerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- FÜR-WISMAR-Fraktion
- Bearbeiter:
- Fraktion FÜR-WISMAR-Fraktion
- Verantwortlich:
- FÜR-WISMAR-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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02.02.2015
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Unterbrochen
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.11.2014
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Sachverhalt
Begründung:
Bürgerschaftsbeschlüsse sind in regelmäßigen Abstand – möglichst zweimonatlich – nach der Beschlussfassung und zum Ende ihrer Fristsetzung – so eine solche besteht – auf die wirksame Umsetzung bzw. Durchführung zu prüfen und die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse sowie eventuelle Umsetzungshindernisse zu unterrichten.
Diese Vorgehensweise sichert ab, dass die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit über den Fortgang der beschlossenen Sachverhalte fortlaufend informiert werden und nicht über Anfragen den jeweiligen Erledigungstand erfragen müssen.
