Beschlussvorlage - VO/2014/1080
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertretung der Hansestadt Wismar bei der ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.4 Abt. Informationstechnik (IT)
- Bearbeiter:
- Anja Sauck
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Sauck, Anja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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16.12.2014
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Sachverhalt
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist bereits seit 1990 Mitglied des Deutschen Städtetages (DStT). Der Deutsche Städtetag hat die Aufgabe, die Arbeit auf den Gebieten des öffentlichen Rechts und der öffentlichen Verwaltung zu fördern. Er erfüllt diese Aufgabe vor allem durch Beratung der staatlichen und kommunalen Behörden bei der Vorbereitung und Durchführung der einschlägigen Gesetze und Bestimmungen sowie durch Erfahrungsaustausch.
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Deutschen Städtetages. Sie beschließt über die ihr vom Hauptausschuss unterbreiteten Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und wird alle zwei Jahre einberufen. Für die Hauptversammlung sind im Juni 2015 drei Tage angesetzt (09. bis 11. Juni 2015, siehe beigefügte Einladung)
Gemäß § 22 Absatz 3 Nr. 12 obliegt der Gemeindevertretung die Bestellung und Wahl von Personen, die für die Gemeinde Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen. Die Hansestadt Wismar ist als unmittelbare Mitgliedsstadt berechtigt, bis zu zwei stimmberechtigte Delegierte für die Hauptversammlung zu benennen (§ 6 Absatz 2 lit. a der Satzung des DStT). Mindestens eine Person hiervon sollte Mitglied der Bürgerschaft sein.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme an der Hauptversammlung Reisekosten in der Höhe von ca. 400 € pro Person entstehen (vgl. finanzielle Auswirkungen).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): keine
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr (bei Bedarf): Für die Teilnahme an der Hauptversammlung fallen Reisekosten und Übernachtungskosten an. Die Höhe kann noch nicht genau beziffert werden. Ausgehend von dem Normalpreis für die Bahnfahrt (158,- €) und 3 Übernachtungen in Dresden (à 80 €) wird für die Teilnahme pro Person mindestens ein Betrag von 398,- € fällig.
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | Freiwillig (vorgesehen gem. § 6 Abs. II Satzung des DStT) | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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365,8 kB
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