Beschlussvorlage - VO/2014/1041
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließungsmaßnahme "Neubau einer Parkplatzanlage mit 104 Pkw-Stellplätzen Block 51, Dr.-Leber-Straße - 1. Bauabschnitt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz
- Bearbeiter:
- Birgit Feichtinger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 60 BAUAMT; 60.1 Abt. Bauordnung; 60.2 Abt. Planung; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb; Sonstige - Beratung mit Externen; III Senatorin
- Verantwortlich:
- Feichtinger, Birgit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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17.11.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.11.2014
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Sachverhalt
Begründung:
Finanzierung von Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 Satz 1 Ziffer 4 BauGB (Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen) im Zusammenhang mit Punkt E 6.3 der Städtebauförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern
Eigentümerin: Hansestadt Wismar
Das Grundstück Dr.-Leber-Straße (Flurstück 1885/5) hat seine Lage im südöstlichen Teil des Sanierungsgebietes „Altstadt“ im Block 51, unmittelbar angrenzend an die Ringstraße.
Es ist geplant, auf dem Grundstück Dr.-Leber-Straße (Flurstück 1885/5) die hier bereits vorhandene provisorische Parkplatzanlage entsprechend den städtebaulichen Planungen (Parkraumkonzept) für den Ruhenden Verkehr zu einer Parkplatzanlage mit 104 Pkw-Stellplätzen als 1. Bauabschnitt auszubauen. Grundlage hierfür ist der seit 24.08.2014 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, in dessen Geltungsbereich sich das Vorhaben befindet. In einem 2. Bauabschnitt soll zu einem späteren Zeitpunkt die vis a´vis der Parkplatzanlage geplante Parkpalette errichtet werden. In einem 3. Bauabschnitt ist die Umsetzung der im Umfeld der Parkplatzanlage bzw. der Parkpalette ausstehenden Begrünungsmaßnahmen entsprechend dem Bebauungsplan vorgesehen.
Die öffentliche Parkplatzanlage auf dem Grundstück Dr.-Leber-Straße soll im Rahmen einer Ordnungsmaßnahme zur Schaffung von Erschließungsanlagen gemäß § 147 Satz 1 Ziffer 4 BauGB hergerichtet werden. Zudem unterstützt die öffentliche Parkplatzanlage die Umsetzung der Sanierungsziele im südlichen Altstadtbereich nachhaltig.
In Vorbereitung des 1. Bauabschnittes soll der vorhandene Oberboden im Mittel ca. 54 cm abgetragen werden. Anschließend werden auf einem nach technischem Standard ausgeführten Schotter-/Splittunterbau die Pflasterbeläge hergestellt.
Als Oberflächenbelag für die Fahrwege ist graues Betonverbundsteinpflaster und für die Stellplätze rot-rotbraunes Betonverbundsteinpflaster vorgesehen.
Auf der nordwestlichen Seite der Parkplatzanlage soll eine ca. 70 cm hohe Mauer aus Klinker im Normalformat und der Farbe rot/rotbunt errichtet werden. Diese dient der optischen Trennung der Stellplätze gegenüber der im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage.
Die Beleuchtung der Parkplatzanlage soll mittels Mastleuchten mit LED Leuchtmitteln erfolgen.
Die unmittelbar angrenzenden Rasenflächen werden durch Hochborde zu den Stellplatzflächen getrennt .
Die Bepflanzung der Parkplatzanlage erfolgt nach Maßgabe des Bebauungsplanes. Es sollen Ahornbäume gepflanzt werden, so dass ein durchgrünter „Park“-Platz entsteht.
Das Vorhaben wurde am 26.05.2014 in der Sitzung des zur Entwicklung des Welterbegebietes/Pufferzone die Stadt beratenden Sachverständigenbeirates vorgestellt und mit Nebenbestimmungen zur parkartigen Begrünung wie im Übersichtsplan dargestellt zur Umsetzung empfohlen.
Die Erschließungsmaßnahme soll 2015 umgesetzt werden.
Die Gesamtbaukosten der Erschließungsmaßnahme „Neubau einer Parkplatzanlage mit 104
Pkw-Stellplätzen Block 51, Dr.-Leber-Straße - 1. Bauabschnitt“ betragen insgesamt 610.353,00 €, wovon 608.568,00 € als förderfähig anerkannt werden können. Die Kosten der Beschilderung in Höhe von 1.785,00 € sind nicht förderfähig. Zu den förderfähigen Baukosten sind auch 15 % Baunebenkosten in Höhe von 91.285,00 € berücksichtigungsfähig, so dass sich eine förderfähige Gesamtsumme von 699.853,00 € ergibt.
Die Förderobergrenze beträgt gemäß Kapitel E „Ordnungsmaßnahmen“, Punkt 6 „Herstellung und Änderung von Erschließungsmaßnahmen“ der Städtebauförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Daraus ergibt sich, bezogen auf die förderfähige Gesamtsumme von 699.853,00 €, ein maximaler Förderbetrag von insgesamt 279.941,20 €.
Der Förderbetrag in Höhe von 279.941,20 € ist aus Städtebauförderungsmitteln zu finanzieren. Die mögliche Förderung der Stellplatzanlage wurde bereits 2011 durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus in Aussicht gestellt.
Sollte sich bei der Schlussrechnung herausstellen, dass die der Beihilfe zugrunde liegenden Kosten nicht erreicht werden, wird die Förderung entsprechend gekürzt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 – 3 Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan des EVB enthalten. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von 279.941,20 € ist über Finanzmittel aus dem städtebaulichen Sondervermögen „Altstadt“ gesichert. | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
x | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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