Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2014/1046

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Fragen

  1. Wann wird die Baustellenabsperrung, die zur Sanierung des Schabbellhauses errichtet wurde, planmäßig wieder entfernt?
  1. Welche Außenarbeiten am Gebäude erfordern weiterhin eine Baustellenabsperrung?
  2. Ist es angesichts der abgeschlossenen Sicherungsmaßnahmen am Gebäude und der nur noch ausstehenden Fassadenarbeiten möglich, die Baustellenabsperrung auf das notwendige Maß zu beschränken, z.B. auf Fußgängerweg oder Teile dessen zu reduzieren?
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