Fraktionsantrag - VO/2012/0614

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft hebt den Beschluss DS 0187-12/10 aus der Bürgerschaftssitzung vom 27.05.2010 auf. Bis zur Beendigung des Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren gemäß des § 137 des BauGB darf es keine weiteren Mauerarbeiten an Mauern, Säulen u.ä am Marienkirchplatz geben.

Mit Vorliegen der Ergebnisse des Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahrens wird durch die Bürgerschaft dazu neu entschieden.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Weitere Aufmauerarbeiten am Marienkirchplatz, auch als touristische Attraktion, initiiert durch wen auch immer, würden sich bis zum Vorliegen der Ergebnisse aus dem Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren störend auswirken.

 

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