Beschlussvorlage - VO/2014/1020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hebt den Bürgerschaftsbeschluss Nr.: 0103-06/09 vom 10.12.2009, bestätigt durch Drucksache Nr.: 0372-21/11 vom 31.03.2011 auf.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für touristische Einrichtungen der Hansestadt Wismar.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Nachdem nun seit 01. Mai 2014 die Aufzugsanlage in der St.-Georgen-Kirche kostenpflichtig von Besuchern genutzt werden kann, wird eine einheitliche Entgeltregelung für alle Ausstellungsstandorte angestrebt. Diese soll im nächsten Schritt (ab 01. November 2014) neben der Aussichtsplattform der St.- Georgen-Kirche, die beiden Standorte Rathauskeller und St.-Marien-Kirchturm inkludieren und zusätzlich in Form eines Kombitickets vertrieben werden.

 

Die Kalkulation der Eintrittspreise basiert auf den Entgelten, welche für St. Georgen bereits festgesetzt sind:             

 

Erwachsene

3,00 €

 

ermäßigt

2,00 €

Schüler, Studenten, Auszubildende und schwerbehinderte Menschen

Kinder bis 6 Jahre

frei

 

Gruppen

2,50 €

ab fünfzehn Personen

 

Bei der Ermittlung dieses Eintrittspreises standen u. a. auch Vergleichswerte aus den beiden nächstgelegenen Kirchen mit integrierter Aufzugsanlage zu einer Aussichtsplattform im Fokus. Dieses sind die Petrikirche in Rostock und St. Petri zu Lübeck. In beiden Kirchen werden analoge Eintrittspreise (s. o.) verlangt .

 

Vergleichswerte für ein Kombiticket sind leider nicht verfügbar. Zwar bieten auch andere Städte Kombitickets an, allerdings sind diese gänzlich anders konzipiert, enthalten andere Angebote und sind deshalb nicht mit der jetzt für Wismar vorliegenden Form vergleichbar. Mit Verbundtickets, wie bspw. in Schwerin das Schwerin-Ticket, kann das Wismarer Kombiticket gar nicht verglichen werden. Mit ihnen erwirbt man beim Kauf die Möglichkeit für eine befristete Zeit den öffentlichen Personennahverkehr kostenfrei zu nutzen und kann parallel dazu diverse Einrichtungen zum ermäßigten Tarif besuchen.

 

Bei sämtlichen Werten dieser Vorlage handelt es sich um Bruttowerte, d. h. in den Werten ist die abzuführende Umsatzsteuer (19%) enthalten.

 

Kalkulation Kombiticket

Kombiticket

Vollzahler

ermäßigt

St. Georgen, Aussichtsplattform

3,00 €

2,00 €

St. Marien, Turmführung

3,00 €

2,00 €

St. Marien, Filmvorführung

3,00 €

2,00 €

Rathauskeller

3,00 €

2,00 €

Summe Einzelverkaufspreis

12,00 €

8,00 €

Verkaufspreis Kombiticket

9,00 €

6,00 €

 

Das Kombiticket ist auf den Individualreisenden ausgerichtet und wird daher auch nur in den Kategorien Vollzahlerund ermäßigtangeboten. Bei einzelnen Ausstellungskomponenten (St. Marien Turmführung) können aufgrund von Kapazitätsbeschränkungen keine Gruppenpreise angeboten werden.

 

Der Erwerb des Kombitickets soll an jedem partizipierenden Objekt möglich sein und zusätzlich auch in der Tourist-Information Wismar verkauft werden.

 

Mit dem Erwerb des Kombitickets wird dem Käufer ein finanzieller Anreiz gewährt. Dies soll ihn motivieren, Ausstellungen zu besuchen, denen er sich sonst nicht zugewendet hätte. Das Ticket ist nicht personengebunden und soll nach Erwerb drei Tage lange gültig sein. Um die Gültigkeitsdauer bei Bedarf und nach Erfahrungswert anpassen zu können, wird sie nicht in der Entgeltordnung fest geschrieben und sondern per Aufdruck auf dem Ticket definiert.

 

Die Ermäßigungstatbestände sollten gelten für:

Schüler, Studenten, Auszubildende und schwerbehinderte Menschen, sowie Empfängerinnen bzw. Empfänger

a.) von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

b.) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII und

c.) von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II

Ermäßigungen werden nur gegen Vorlage des entsprechenen Ausweises bzw. eines sonstigen Nachweises gewährt.

 

Parallel zum Kombiticket wird auch die Möglichkeit geschaffen, nur einzelne bzw. eine einzige Ausstellung/Turmführung/Filmvorführung bzw. die Aussichtsplattform zu nutzen. Die Einzeltickets basieren auf den bereits existierenden Entgelten für die Nutzung der Aussichtsplattform von St. Georgen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

5750x.4419000 / 03

Ertrag in Höhe von

52.000

Produktkonto /Teilhaushalt:

5750x.5xxxxxx / 03

Aufwand in Höhe von

109.100

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

5750x.6419000 / 03

Einzahlung in Höhe von

52.000

Produktkonto /Teilhaushalt:

5750x.7xxxxxx / 03

Auszahlung in Höhe von

93.800

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

5750x.4419000 / 03

Ertrag in Höhe von

312.000

Produktkonto /Teilhaushalt:

5750x.5xxxxxx / 03

Aufwand in Höhe von

654.200

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

5750x.6419000 / 03

Einzahlung in Höhe von

312.000

Produktkonto /Teilhaushalt:

5750x.7xxxxxx / 03

Auszahlung in Höhe von

562.700

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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