Fraktionsantrag - VO/2014/1005-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hauptsatzung - § 13 Entschädigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Interfraktionell
- Bearbeiter:
- Fraktionen Interfraktionell
- Verantwortlich:
- Fraktionen CDU, DIE LINKE., FDP/GRÜNE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.10.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt ab 01.01.2015 § 13 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wie folgt zu ändern:
a) Abs. 1:
Die Präsidentin oder der Präsident der Bürgerschaft erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 850,00 € monatlich.
b) Abs. 2:
Die Mitglieder des Präsidiums, mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 160 € monatlich.
Zusätzlich zu den funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen erhalten die weiteren Mitglieder des Präsidiums, mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für die Sitzungen der Bürgerschaft und der Ausschüsse, in die sie gewählt sind.
c) Abs. 4:
Fraktionsvorsitzende erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 260,00 € monatlich.
Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach Abs. 6 für die Sitzung der Bürgerschaft und der Ausschüsse, in die sie gewählt sind.
d) Abs. 6:
„Die Mitglieder der Bürgerschaft, denen nach den Absätzen 1 bis 5 keine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt wurde, erhalten für ihre Teilnahme an Sitzungen der Bürgerschaft, an den Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind, und an Fraktionssitzungen eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €.
e) Abs. 7:
Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind und an Sitzungen der Fraktionen, die zur Vorbereitung dieser Ausschusssitzungen dienen, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €.
f) Abs.: 8
Ausschussvorsitzende und bei deren Verhinderung deren Stellvertretung, denen nach den Absätzen 1 bis 5 keine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt wurde, erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 90,00 €.
Sachverhalt
Begründung:
Die Vorlage wurde aufgrund der Neufassung der Entschädigungsverordnung M-V vom 28.08.2013 erarbeitet und die damit verbundene Möglichkeit der Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar hinsichtlich der Aufwandsentschädigung von Bürgerschaftsmitgliedern und Sachkundigen Einwohnern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,8 kB
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