Beschlussvorlage - VO/2014/0993
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der ehrenamtlichen 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.4 Abt. Informationstechnik (IT)
- Bearbeiter:
- Reiner Krutzinna
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; III Senatorin; 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Krutzinna, Reiner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.09.2014
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Sachverhalt
Begründung:
Durch Abberufung mit Ablauf des 30.09.2014 endet das Ehrenbeamtenverhältnis als Senator in der Funktion des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters von Herrn Andreas Wellmann. Gemäß § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung vom 28.03.2013 wählt die Bürgerschaft aus dem Kreis der dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft. Diese Person übt die Stellvertreterfunktion im Ehrenbeamtenverhältnis aus. Als Nachfolgerin für Herrn Wellmann ist für diese Aufgabe die Amtsleiterin des Amtes für Finanzverwaltung – Frau Heike Bansemer - vorgesehen.
Der Werdegang von Frau Heike Bansemer bei der Hansestadt Wismar gestaltet sich wie folgt:
Ab dem 19.08.1992 war sie als Abteilungsleiterin Allgemeine soziale Angelegenheiten, Bewirtschaftung der Personalkosten im Personalamt bzw. Hauptamt tätig.
Am 19.03.1997 legte sie die 2. Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst erfolgreich ab.
Seit dem 30.04.2002 ist sie Verwaltungsfachwirtin.
Ab dem 01.11.2005 nahm sie die Position der Abteilungsleiterin Stadtkämmerei im Amt für Finanzen und Wirtschaft wahr.
Ab dem 01.03.2009 übernahm sie die Leitung des Amtes für Finanzverwaltung.
Am 18.10.2010 schloss sie den Lehrgang zur Kommunalen Bilanzbuchhalterin erfolgreich ab.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11102.5021100 | Aufwand in Höhe von | 1020 |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11102.5021100 | Auszahlung in Höhe von | 1020 |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): monatlich 340,- € Entschädigung (gem. § 11 Abs. 6 der Hauptsatzung) | |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11102.5021100 | Aufwand in Höhe von | 4080 |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11102.5021100 | Auszahlung in Höhe von | 4080 |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 40 Abs. 1 und 3 KV M-V; § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar |
