Beschlussvorlage - VO/2014/0978

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (Anlage 1) fest. Das Jahresergebnis in Höhe von 3.299.081,50 wird wie folgt verwendet:

Bereich Stadtverkehr:

Ausschüttung an den Haushalt der

Hansestadt Wismar zum 30.11.2014

aus dem BgA Stadtverkehr:                                                                         1.200.000,00

Vortrag auf neue Rechnung:                                                                       1.122.010,47

Bereich Stadtentwässerung:

Einstellung in die Rücklagen:                                                                          910.548,78

Bereich Stadtreinigung:                                                                                                                   

Einstellung in die Rücklagen:                                                                            66.522,25

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2013.

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Sachverhalt

Begründung:

Für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB), bestehend aus den Bereichen Stadtreinigung, Stadtentwässerung und Stadtverkehr, ist ein gemeinsamer Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss 2013 wurde von der durch den Landesrechnungshof M-V bestellten Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.

                    

Der Jahresabschluss 2013 des EVB weist einen Jahresgewinn in Höhe von 3.299.081,50 aus, der sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche verteilt:

                    

- Stadtreinigung                                                                                                    66.522,25

- Stadtentwässerung                                                                                           910.548,78

- Stadtverkehr                                                                                                    2.322.010,47

                    

Das Jahresergebnis wurde insbesondere durch folgende Faktoren beeinflusst:

                    

Die zum 01.01.2013 vorgenommene Erhöhung der Abfallgebühren wirkte sich positiv auf die Erlösentwicklung aus und trug wesentlich zur Ergebnisverbesserung des Bereiches gegenüber dem Vorjahr (-158 T) bei.

Die Erlöse aus Straßenreinigungsgebühren sind bei seit Jahren konstanten Gebührensätzen um ca. 5 % (+77 T) leicht gestiegen. Verursacht werden die schwankenden Gebühreneinnahmen durch Straßenbaumaßnahmen, da für die Zeit der Baumaßnahmen die Straßenreinigung und die entsprechende Gebührenberechnung ausgesetzt werden.                     

                    

Im Bereich Stadtentwässerung wurden durch die Abwasserentsorgung und reinigung Gebühreneinnahmen i. H. v. 7.081 T(VJ 7.217 T) erzielt. Die der Berechnung zugrunde liegende Abwassermenge ist gegenüber dem Vorjahr um 50 Tm3 auf 2.709 Tm3 gesunken. Die Zinsaufwendungen konnten in diesem Bereich durch Umschuldungen zu zinsgünstigeren Konditionen um 106 Treduziert werden. Das Gesamtinvestitionsvolumen lag in 2013 bei 3.300 Tund betraf im Wesentlichen die Verbesserung des Kanalsystems. Hierfür erfolgte eine Kreditaufnahme i. H. v. 450 T. Gleichzeitig konnten 1.075 Tan Altkrediten getilgt werden.

                    

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 26.05.2011 wurde dem EVB zusätzlich die Aufgabe der Parkraumbewirtschaftung übertragen. Im Wirtschaftsjahr 2012 betraf dies zunächst die pachtweise Bewirtschaftung einer Parktiefgarage sowie die vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes in der Altstadt, welches zum 01.10.2012 startete. Dadurch resultierten die Erlöse aus der Parkraumbewirtschaftung im Vorjahr lediglich aus dem letzten Quartal. Im Jahr 2013 stiegen die Umsatzerlöse um 725 Tauf 1.027 Tan.

                    

Das Ergebnis des Bereiches Stadtverkehr wird wesentlich von dem Beteiligungsergebnis der Stadtwerke Wismar GmbH (+ 1.963,5 T) beeinflusst. Die Betriebsleitung schlägt der Bürgerschaft vor, aus dem Jahresergebnis 2013 des BgA Stadtverkehr 1.200.000 an den städtischen Haushalt auszuschütten. Darin sind 300 Tfür Instandhaltungsarbeiten an der Seebrücke enthalten, die beim EVB zur Realisierung der Maßnahme verbleiben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

                          x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301.4760000

Ertrag in Höhe von

1.200 T

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301.5673000

Aufwand in Höhe von

189,9 T

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301.6760000

Einzahlung in Höhe von

1.200 T

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301.7673000

Auszahlung in Höhe von

189,9 T

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

                        x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

                         x

Vorgeschrieben durch: § 22 der Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 5 der Eigenbetriebsverordnung M-V

 

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Anlagen

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