Beschlussvorlage - VO/2014/0955

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar legt das Fördergebiet Wismar Ost / Kagenmarkt als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b BauGB entsprechend der Anlage 1 fest.
  2. Der räumliche Umfang des Stadtumbaugebietes ist mit dem des Fördergebietes identisch. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

              im Nordwesten:               durch die Poeler Straße

              im Nordosten:              durch die ehemaligen Absetzbecken der Zuckerfabrik und die Photovoltaikanlage               Wismar Ost

              im Südosten:              durch die Garagenanlage und die Gdansker Straße

              im Westen:              durch den Philosophenweg             

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird beauftragt, den Beschluss zur Festlegung des Stadtumbaugebietes amtlich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Stadtumbaumaßnahmen nach dem BauGB dienen der Herstellung von nachhaltigen städtebaulichen Strukturen in Gebieten, die von erheblichen Funktionsverlusten betroffen sind. Sie tragen insbesondere dazu bei, dass Siedlungsstrukturen den Erfordernissen der Entwicklung der Bevölkerung angepasst, Wohn- und Arbeitsverhältnisse verbessert, innerstädtische Bereich gestärkt und die Belange des Klima­       schutzes berücksichtigt werden.

 

In dem Stadtteilkonzept Wismar Ost / Kagenmarkt als Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungs­       konzeptes (ISEK-2. Fortschreibung) wurden seitens der Hansestadt Wismar mit Beschluss der Bürgerschaft vom 26.09.2013 Ziele und Handlungsfelder des Stadtumbauprozesses für den Bereich detailliert festgelegt.

Basierend auf dem städtebaulichen Konzept ist zudem bereits der Bebauungsplan Nr. 75/09 „Stadtteil­     zentrum Kagenmarkt“ erarbeitet worden, der seit dem 20.04.2014 rechtskräftig und somit planungs­     rechtliche Grundlage für die durchzuführenden Maßnahmen im Plangebiet ist.

Im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens sowie auch während der Aufstellung des ISEK, 2. Fortschreibung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit umfangreich betei­     ligt worden. Hinweise und Anregungen wurden entgegengenommen und öffentliche und private Belange entsprechend der Forderungen gemäß § 171 b Abs. 2, Satz 2 BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Stadt verfügt damit über hinreichende rechtliche sowie konzeptionelle Grundlagen für die Steuerung des Stadtumbauprozesses.

 

Zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen hat die Hansestadt Wismar bereits 2010 die Aufnahme in das landeseigene Städtebauförderungsprogramm beantragt. Diesem Antrag wurde mit dem Zuwen­     dungsbescheid des Landesförderinstitutes vom 25.08.2010 erstmalig entsprochen. In den Folgejahren stellte das Land M-V auf Basis der Beschlüsse der Bürgerschaft zur Beantragung von Städtebauför­     dermitteln für die Programmjahre 2011, 2012 und 2013 weitere Mittel zur Verfügung.

Grundlage für diese Bereitstellungen war die Ausweisung des Fördergebietes durch die Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 25.08.2011 („Abgrenzungsbereich zum Antrag auf Städtebaufördermittel“).

 

Im Juli 2014 wurde die Hansestadt Wismar über den zuständigen Sanierungsträger informiert, dass als Fördervoraussetzung zur Aufnahme in das Programm Stadtumbau Ost für das Programmjahr 2014 nunmehr eine Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar für ein Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB erforderlich ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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