Beschlussvorlage - VO/2014/0943

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“.

Der Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens  zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 ist amtlich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Bebauungsplan Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“ ist seit dem 22.11.2003 rechtskräftige Satzung der Stadt.

Am 30.04.2009 beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 (siehe Anlage) eine Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen (Beschl.-Nr. 0647-52/09).

Der Geltungsbereich der 1. Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Norden:               durch die Grenze zur Kleingartenanlage und durch das Flurstück 4084/3

im Osten:              durch eine Linie in ca. 100 m Entfernung westlich der Geltungsbereichsgrenze des                             Bebauungsplanes Nr. 19/91/3

im Süden:              durch die nördlichen Flurstücksgrenzen der Grundstücke nördlich des Reusenweges

im Westen:              durch die Inselstraße

Ziel der Planung war die direkte Anbindung der Straße Netzweg (Planstraße B1) an die Inselstraße.

 

Nach Erarbeitung der Planunterlagen und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurde durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 27.08.2009 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen (Beschl.-Nr. 0035-02/09).

Die öffentliche Auslegung fand vom 14.09.2009 bis einschließlich 16.10.2009 statt.  Im Rahmen dieser Beteiligung wurden seitens betroffener Bürger, hier insbesondere Anwohner des Netzweges umfangreiche Einwendungen gegen eine Anbindung des Netzweges an die Inselstraße geltend gemacht. Das wiederum war Anlass für die Verwaltung gemeinsam mit dem Erschließungsträger die im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehene Erschließung umzusetzen, was zwischenzeitlich erfolgt ist. Der Netzweg wird von der Straße Landgang aus erschlossen, eine zusätzliche Anbindung des Netzweges an die Inselstraße ist nicht erforderlich. Die ursprüngliche Absicht des Verfahrens zu Änderung des Bebauungsplanes ist somit gegenstandslos.

Es ist darauf hinzuweisen, dass seitens der am Planverfahren beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Einstellung des Verfahrens keine entgegenstehenden Belange geltend gemacht wurden.

Das Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 kann nun eingestellt werden. Planungsrechtliche Grundlage für Bauvorhaben in diesem Bereich bleibt weiterhin der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 19/91/3.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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