Beschlussvorlage - VO/2014/0943
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 19/91/3 "Wohngebiet Redentin Ost",
1. Änderung,
Einstellung des Aufstellungsverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 60 BAUAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Prante, Beate
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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11.08.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.08.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“.
Der Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 ist amtlich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“ ist seit dem 22.11.2003 rechtskräftige Satzung der Stadt.
Am 30.04.2009 beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 (siehe Anlage) eine Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen (Beschl.-Nr. 0647-52/09).
Der Geltungsbereich der 1. Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Grenze zur Kleingartenanlage und durch das Flurstück 4084/3
im Osten: durch eine Linie in ca. 100 m Entfernung westlich der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3
im Süden: durch die nördlichen Flurstücksgrenzen der Grundstücke nördlich des Reusenweges
im Westen: durch die Inselstraße
Ziel der Planung war die direkte Anbindung der Straße Netzweg (Planstraße B1) an die Inselstraße.
Nach Erarbeitung der Planunterlagen und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurde durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 27.08.2009 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen (Beschl.-Nr. 0035-02/09).
Die öffentliche Auslegung fand vom 14.09.2009 bis einschließlich 16.10.2009 statt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden seitens betroffener Bürger, hier insbesondere Anwohner des Netzweges umfangreiche Einwendungen gegen eine Anbindung des Netzweges an die Inselstraße geltend gemacht. Das wiederum war Anlass für die Verwaltung gemeinsam mit dem Erschließungsträger die im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehene Erschließung umzusetzen, was zwischenzeitlich erfolgt ist. Der Netzweg wird von der Straße Landgang aus erschlossen, eine zusätzliche Anbindung des Netzweges an die Inselstraße ist nicht erforderlich. Die ursprüngliche Absicht des Verfahrens zu Änderung des Bebauungsplanes ist somit gegenstandslos.
Es ist darauf hinzuweisen, dass seitens der am Planverfahren beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Einstellung des Verfahrens keine entgegenstehenden Belange geltend gemacht wurden.
Das Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 kann nun eingestellt werden. Planungsrechtliche Grundlage für Bauvorhaben in diesem Bereich bleibt weiterhin der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 19/91/3.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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