Beschlussvorlage - VO/2014/0930
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des ehrenamtlichen 2. Stellvertreters des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.4 Abt. Informationstechnik (IT)
- Bearbeiter:
- Reiner Krutzinna
- Beteiligt:
- 10.5 Abt. Recht und Vergabe; I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Krutzinna, Reiner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.06.2014
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Sachverhalt
Begründung:
Mit Ablauf der jeweiligen Kommunalwahlperiode der Bürgerschaft endet das Ehrenbeamtenverhältnis als Senator in der Funktion des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters. Gemäß § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung vom 28.03.2013 wählt die Bürgerschaft aus dem Kreis der dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft. Diese Person übt die Stellvertreterfunktion im Ehrenbeamtenverhältnis aus. Für diese Aufgabe ist der bisherige Senator in der Funktion des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters - Herr Andreas Wellmann - erneut vorgesehen.
Werdegang des Herrn Andreas Wellmann:
– Ausbildung zum Volljuristen (Abschluss 1999)
– 2000-2002 Tätigkeit als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt öffentliches Recht
– ab 01.11.2002 Angestellter der Hansestadt Wismar – Jurist im Hauptamt
– Ernennung zum Stadtverwaltungsrat z. A. mit Wirkung vom 01.07.2006
– Ernennung zum Stadtverwaltungsrat mit Wirkung vom 01.07.2007
– ab 01.03.2009 Leiter des Amtes für Liegenschaften und Kirchen
– Ernennung zum Stadtverwaltungsoberrat mit Wirkung vom 01.11.2009
– ab 01.12.2010 Leiter des Amtes für Zentrale Dienste
– ab 09.05.2011 Ernennung zum Senator in der Funktion des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer der laufenden Kommunalwahlperiode
– Ernennung zum Stadtverwaltungsdirektor mit Wirkung vom 01.06.2014
Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Beamtenstatusgesetzes bedarf es zur Begründung eines Beamtenverhältnisses – hier: Ehrenbeamtenverhältnis – einer Ernennung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: | |||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11102.5021100 | Aufwand in Höhe von | 4.080,00 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11102.5021100 | Auszahlung in Höhe von | 4.080,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): monatlich 340,- € Entschädigung (gem. § 11 Abs. 6 der Hauptsatzung)
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11102.5021100 | Aufwand in Höhe von | 4.080,00 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11102.5021100 | Auszahlung in Höhe von | 4.080,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 40 Abs. 1 und 3 KV M-V; § 11 Hauptsatzung der HWI |
