Beschlussvorlage - VO/2014/0928
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertretung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Kommunales Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern".
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.4 Abt. Informationstechnik (IT)
- Bearbeiter:
- Anja Sauck
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Sauck, Anja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.06.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Hansestadt Wismar entsendet die Stadtverwaltungsoberamtsrätin Anne-Katrin Schmidt als weitere Vertreterin in die Verbandsversammlung des Kommunalen Studieninstitutes Mecklenburg-Vorpommern.
2. Als Stellvertreterin der weiteren Vertreterin wird die Stadtverwaltungsamtfrau Birte Svoboda entsendet.
Sachverhalt
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist mit Bürgerschaftsbeschluss vom 04.06.1992 dem Zweckverband „Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Mecklenburg“ beigetreten.
Im Oktober 2007 fusionierte dieser Zweckverband mit dem „Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Vorpommern“ zum Zweckverband „Kommunales Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern“. Seither ist die Hansestadt Wismar Verbandsmitglied dieses neu gebildeten Zweckverbandes.
Der Zweckverband Kommunales Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern nimmt die Aufgabe wahr, Mitarbeiter der im Verbandsgebiet gelegenen Gemeinden, Landkreise, Ämter und Zweckverbände im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen fachlich qualifiziert aus- und fortzubilden sowie die nach den Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen abzunehmen.
Nach § 4 Abs. 1 der Verbandssatzung besteht die Verbandsversammlung aus zwei Mitgliedern je Verbandsmitglied, der gesetzlichen Vertreterin bzw. des gesetzlichen Vertreters des Verbandsmitgliedes und einer sogenannten weiteren Vertreterin bzw. eines weiteren Vertreters.
Gesetzliches Mitglied in der Verbandsversammlung des Kommunalen Studieninstitutes Mecklenburg-Vorpommern ist für die Hansestadt Wismar somit der Bürgermeister, Herr Thomas Beyer.
Im Verhinderungsfalle von Herrn Beyer ist gemäß § 156 Abs. 4 KV M-V Herr Senator Berkhahn als Vertreter des Bürgermeisters Mitglied in der Verbandsversammlung. Eine Wahl findet hier nicht statt, da die Mitgliedschaft kraft Gesetzes an das jeweilige Amt gekoppelt ist.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Verbandssatzung i.V.m. § 156 Abs. 3 und Abs. 4 KV M-V ist eine weitere Vertreterin bzw. ein weiterer Vertreter der Hansestadt Wismar sowie eine Stellvertretung durch Wahl in die Verbandsversammlung zu entsenden.
Die vorgeschlagene weitere Vertreterin, Frau Schmidt, ist Abteilungsleiterin der Abteilung Personal und Organisation des Amtes für Zentrale Dienste und war bereits in der vergangenen Legislaturperioden als weitere Vertreterin der Hansestadt Wismar in der Verbandsversammlung tätig. Die vorgeschlagene Stellvertreterin, Frau Svoboda, ist stellvertretende Abteilungsleiterin der Abt. Personal und Organisation und zuständig für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hansestadt Wismar.
Die Mitglieder und weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Verbandsversammlung des Zweckverbandes sind ehrenamtlich tätig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Es werden Reisekosten für die Teilnahme an den Verbandsversammlungen fällig. Diese sind aber abhängig von der Anzahl der Sitzungen und vom Veranstaltungsort und können daher nicht genau beziffert werden. | |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für die Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 4 Abs. 1 und 2 Satzung des Kommunalen Studieninstitutes i.V.m. § 156 Abs. 3 KV M-V |
