Beschlussvorlage - VO/2014/0898

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

                         Die Erschließungsmaßnahme Ausbau und Erneuerung Bahnhofsvorplatz - 1. Bauabschnitt, 1.

                         Teilabschnitt Bahnhofstraße / Promenadeist mit Städtebauförderungsmitteln als Zuschuss in

                         Höhe von 532.320,00 zu fördern.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Bahnhofstraße bildet mit der Bauhofstraße, der Dr.-Leber-Straße, der Dahlmannstraße, der Ulmenstraße und der Wasserstraße den sog. äußeren Altstadtring und stellt eine der wichtigsten Haupterschließungstrassen für die Altstadt dar. Die Altstadt wird über diesen äußeren Altstadtring an das örtliche und überörtliche Straßensystem der gesamten Stadt angebunden.

            

Auf Basis des zur Zeit im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 80/11 Bahnhofsvorplatz Rostocker Straßesoll der Bahnhofsvorplatz und die Bahnhofstraße um- und ausgebaut werden. Zudem sind die Planungen für die künftige Straßenunterführung Poeler Straße als auch die Anbindung an die geplante öffentliche Stellplatzanlage, welche in einem 2. Teilabschnitt im Rahmen des 1. Bauabschnittes hergestellt werden soll, zu berücksichtigen.

            

Das Erscheinungsbild der Straßenoberfläche einschließlich der Gehwege ist in den zurückliegenden Jahrzehnten mehrfach überformt worden. Zudem befindet sich das Kanalnetz in einem alten und zum Teil kritischen Zustand.

            

Im 1. Teilabschnitt soll die Bahnhofstraße im Bereich des Bahnhofvorplatzes insgesamt erneuert und neu gestaltet werden. Der Bauanfang liegt im Bereich der im Zuge der Straßenunterführung Poeler Straße geplanten Zuwegungstrasse zum Lokschuppen, das Bauende im Bereich des Grundstückes Mühlengrube 27.             

            

Im Vorfeld der Straßenneugestaltung sollen die unterirdischen Erschließungsarbeiten zum Neubau der Schmutz- und Regenwasserkanalisation einschließlich der Hausanschlüsse durchgeführt werden. Hierfür soll das derzeit vorhandene Mischwassersystem in Schmutz- und Regenwasser getrennt werden. Die Regenwasserkanalisation im Bereich der Bahnhofstraße wird neu hergestellt. Die Ableitung des Regenwassers erfolgt wie bisher in die Mühlengrube. Jedoch ist ein größerer Rohrdurchmesser erforderlich. Hierfür werden die vorhandenen Rohre und Schächte im Bereich der Mühlengrube ausgetauscht. Der Auslauf wird in seiner Dimension entsprechend angepasst.

            

Nach Abschluss der unterirdischen Erschließungsarbeiten zum Bau der Schmutz- und Regenentwässerungsleitungen soll die Straßenoberfläche einschließlich der Nebenanlagen erneuert werden. Die heutigen Anforderungen an die übergeordnete Erschließungsfunktion des äußeren Altstadtringes bestimmen im Wesentlichen die Gestaltung des Straßenabschnittes.

            

Die Fahrbahnoberfläche der Bahnhofstraße soll entsprechend der Ringstraße in Asphalt ausgebildet werden. Die Anbindung an die Hundestraße und die Mühlengrube erfolgt mit einem Großsteinpflaster. In diesem Bereich geplante Fußgängerquerungen sollen ebenfalls mit Großsteinpflaster hergestellt werden, jedoch mit geschnittener Oberfläche.

            

Aus verkehrstechnischen Gründen ist eine Mittelinsel geplant. Diese soll aus Granitkleinsteinpflaster 9/11 hergestellt werden.

            

Die Gehwege im Bereich der altstadtseitigen Wohnbebauung sollen mit einem Betonrechteckpflaster befestigt werden. Dieses Prinzip wird für den gesamten Altstadtring verfolgt. Sofern der Straßenraum es zulässt, sollen Hausvorfelder mit einem Granitkleinsteinpflaster 9/11 befestigt werden. Traufstreifen sollen dagegen mit einem herkömmlichen Katzenkopfpflaster gestaltet werden.

            

Auf der nördlichen Seite bzw. der altstadtabgewandten Seite soll eine Promenade entstehen. Diese wird die bereits bestehenden Promenaden in der Wasserstraße / Ulmenstraße / Dahlmannstraße mit dem Lindengarten verbinden. Ziel ist es den begrünten Promenadenring entlang der Altstadtkante zu vervollständigen.

 

Die Promenade soll mit einem Betonrechteckpflaster vom Typ La Linia befestigt werden. Dieser Pflastertyp wurde bereits bei den vorhandenen Promenaden verwendet. Der Sicherheitsstreifen soll mit einem Granitkleinsteinpflaster 9/11 befestigt werden

            

Im Zuge der Um- bzw. Neugestaltung soll die vorhandene Straßenbeleuchtung entsprechend dem heutigen Stand der Technik ersetzt werden. 

            

Die Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme Bahnhofstraße 1. Bauabschnitt betragen insgesamt 943.105,00 , wovon auf den Straßenbau 574.407,00 und die Erneuerung der Schmutz- und Regenentwässerung und der Hausanschlüsse (Entwässerung) 368.698,00 entfallen.

            

Von den Gesamtkosten können unter Berücksichtigung der Förderobergrenzen vorbehaltlich der Bewilligung durch das Landesförderinstitut insgesamt 532.320,00 als förderfähig anerkannt werden.

            

Die förderfähigen Kosten teilen sich anteilig auf den Straßenbau zuzüglich der Straßenbeleuchtung und Möblierung in Höhe von 456.025,00 und dem anteiligen Regenwasserkanal in Höhe von 76.295,00 auf.

            

Die förderfähigen Kosten in Höhe von 532.320,00 sind aus Städtebauförderungsmitteln zu finanzieren.

            

Die Durchführung der o. g. Erschließungsmaßnahme Bahnhofstraße im Rahmen des 1. Teilabschnittes ist für 2014/2015 geplant.

            

Sollte sich bei der Schlussrechnung herausstellen, dass die der Beihilfe zugrunde liegenden Kosten nicht erreicht werden, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

54101.6816620/08

Einzahlung in Höhe von

90000

Produktkonto /Teilhaushalt:

54101.7854200/08

Auszahlung in Höhe von

250000

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für die Folgejahre 2015 - 2018

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

54101.6816620/08

Einzahlung in Höhe von

2015: 120000

2016: 100000

2017: 235000

2018: 0

Produktkonto /Teilhaushalt:

54101.7854200/08

Auszahlung in Höhe von

2015: 250000

2016: 170000

2017: 230000

2018: 200000

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

x

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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