Beschlussvorlage - VO/2014/0891
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung der Hansestadt Wismar zur Nutzung der Aussichtsplattform der St.-Georgen-Kirche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13.3 Tourismuszentrale
- Bearbeiter:
- Sandra Mitschard
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; III Senatorin; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.3 Abt. Kommunale Steuerangelegenheiten; 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Berlin, Ute
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
|
|
|
17.04.2014
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Liegenschaftsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
17.04.2014
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
24.04.2014
|
Sachverhalt
Begründung:
Seit 1990 gewinnt die St.-Georgen-Kirche Jahr für Jahr deutlicher ein Stück ihrer beeindruckenden Größe und Gestalt zurück. Mit der Fertigstellung des Einbaus eines Fahrstuhls und der zusätzlich erforderlichen Treppe zur Aussichtsplattform auf dem Westturm ist nun der Abschluss der Hauptarbeiten absehbar. In diesem Zuge wird die St.-Georgen-Kirche eine außerordentliche Bereicherung für den touristischen und kulturellen Sektor der Hansestadt Wismar.
Zu dem Erlebnis Kirchenraum ist jeder Besucher herzlich eingeladen, für die Nutzung der Aussichtsplattform sind Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltordnung zu erheben.
Perspektivisch sollen auch für die Turmführung auf St. Marien und den Rathauskeller Eintrittsgelder eingenommen werden. Es ist geplant zunächst ein Kombiticket für die Nutzung aller drei Standorte zu kreieren, welches dann sukzessive durch weitere touristische Einrichtungen ergänzt werden kann.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502- 4319000/03 | Ertrag in Höhe von | 70.000,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502- 5232000 / 03 | Aufwand in Höhe von | 77.800,00 € |
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502- 6319000 / 03 | Einzahlung in Höhe von | 70.000,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502 - 7232000 / 03 | Auszahlung in Höhe von | 77.800,00 € |
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
X | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502 – 523 / 03 | Aufwand in Höhe von | 2.300,00 € |
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die Kostendarstellung zur Ermittlung der laufenden Betriebskosten für 2014 ist unterteilt in 1. tatsächlichen Aufwand und 2. Rechengröße für kalkulatorische Zwecke. Der tatsächliche Aufwand fließt in das o.g. Aufwandskonto komplett ein. Die Rechengröße für kalkulatorische Zwecke ist unter den jeweiligen Produkten im Gesamthaushalt der Hansestadt Wismar angesetzt. Die Abschreibungen in 2014 in Höhe von 21.600 Euro für 8 Monate und die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (Fördermittel) in Höhe von 19.200 Euro sind direkt bei dem Produkt 28200 (Stadtkirchen) geplant und verbucht, da die baulichen Teile fest mit der Kirche verbunden sind. | |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502/ 4319000 | Ertrag in Höhe von | 120.000,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502/ 523200 | Aufwand in Höhe von | 108.300,00 € |
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502/ 631900 | Einzahlung in Höhe von | 120.000,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502/ 7232000 | Auszahlung in Höhe von | 108.300,00 € |
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Es ist avisiert, die tatsächlichen Zahlen nach dem Ende des Kalenderjahres 2014 zusammenzutragen, zu bewerten und daraus Konsequenzen für die Entgelterhebung ab 2015 zu ziehen.
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
37,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
39,5 kB
|
