Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2014/0882
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Anfrage, 54. Sitzung am 27.03.2014
Indach-Solaranlagen und Gestaltungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht/Antwort gem. KV M-V
- Federführend:
- Fraktion FDP/GRÜNE
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion Liberale Liste - FDP
- Verantwortlich:
- FDP-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Anfrage / Antwort / Bericht
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27.03.2014
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Sachverhalt
Frage:
Auf dem seit 30 Jahren unbebauten Eckgrundstück Hinter dem Chor/Spiegelberg plant ein Ingenieurbüro aus Wismar ein Modellvorhaben ("Regelleistungshaus") mit Indach-Solaranlagen und einem Blockheizkraftwerk.
Für die Solardächer, die aus rotbraun eingefärbten Photovoltaik- und anthrazitfarbigen Solarthermie-modulen bestehen, wird eine Ausnahmegenehmigung von der Gestaltungssatzung benötigt.
Das Bauamt hat angekündigt, diese Genehmigung zu verweigern.
- Warum wird bei diesem, hinsichtlich Umweltschutz und Denkmalschutz vorbildlichen Neubauvorhaben die Abweichung zu § 6 (Dächer) abgelehnt, obwohl die Dachflächen von den Kirchtürmen überhaupt nicht und von der Straße praktisch auch nicht einsehbar sind?
- Warum wird dagegen eine Ausnahme von der Gestaltungssatzung in anderen, von allen Seiten einsehbaren Dächern (z.B. Neubau Hotel New-Orleans) erlaubt?
- Warum unterstellt das Bauamt einem einmaligen Modellvorhaben eine negative Vorbildwirkung und worin soll die bestehen? Warum hatte das Bauamt beim weißgrauen Blechdach des Hotels New-Orleans keine negative Vorbildwirkung angenommen?
Ein Vergleich der beiden Bauvorhaben zeigt deutlich, wie durch die genehmigte Abweichung von der Gestaltungssatzung der New-Orleans Neubau - weißes Dach - aus der Umgebung herausfällt (Bild 1), während das geplante Eckhaus Hinter dem Chor 10-12 sich in das Stadtbild und die gewachsene Dachlandschaft einfügt (Bild 2).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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648,8 kB
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