Beschlussvorlage - VO/2014/0862
Grunddaten
- Betreff:
-
Modernisierung/Instandsetzung Lübsche Straße 23 (ehemalige Kaufmannskompanie); Änderung des Beschlusses der Bürgerschaft zur Variantenentscheidung zur künftigen Nutzung (Drs. Nr. 0370-21/11)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 02 Stabsstelle Welterbe
- Bearbeiter:
- Norbert Huschner
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; III Senatorin; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Huschner, Nobert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.03.2014
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Sachverhalt
Begründung:
Nach derzeitiger Beschlusslage (Nr. 0370-21/11) ist vorgesehen, das westliche Giebelhaus der Lübschen Straße 23 im Erdgeschoss zu Bürozwecken und im Obergeschoss zu Wohnzwecken zu nutzen.
Hier war insbesondere vorgesehen, im Erdgeschoss der WWG in Anlehnung an die frühere Nutzung des Gebäudes durch die Kaufmannskompanie einen großen Büroraum für Veranstaltungen und Beratungen auszubauen und zu vermieten.
Leider wurde im Laufe des Verfahrens hiervon durch die WWG Abstand genommen.
Ebenfalls ergab sich im Zeitraum der Modernisierung und Instandsetzung der Lübschen Straße 23 eine Neustrukturierung des Amtes für Welterbe, Tourismus und Kultur.
In diesem Amt sind die Bereiche Veranstaltungen, Welterbe, Tourismus und Museum zusammengefasst.
Dadurch wird eine verwaltungsmäßige Optimierung des kulturellen Angebotes für unsere Bürgerinnen und Bürger, aber insbesondere auch für die Touristen, in einer Verwaltungsstruktur erreicht.
Dies soll nun auch durch die räumliche Zusammenfassung der Bereiche Welterbe und Tourismus sichergestellt werden. Dies auch deshalb, da auch die Amtsleitung in der Lübschen Straße 23 untergebracht sein wird.
Hiervon konnten sich auch die Bürgerschaftsmitglieder bei einer Begehung des Objektes am 25.02.14 überzeugen. Die Resonanz auch auf Grund der Vorstellung der zukünftigen Abläufe durch die Verwaltung wurde sehr positiv aufgenommen.
Neben diesen verwaltungsmäßig positiven Synergieeffekten hätte eine Unterbringung der Tourismus-Information in der Lübschen Straße 23 auch eine Verbesserung des Angebotes für die Touristen in unserer Stadt zur Folge. Es wäre damit ein konzentrierter und gut erreichbarer Anlaufpunkt vorhanden, der den Einstieg des Touristen in die touristischen Glanzlichter und das Welterbe darstellen würde. Überdies wäre hier auch der Beginn für die Stadtrundgänge, die dann ausgehend von einer inhaltlichen Einführung im Welterbezentrum in die Stadt starten werden. Diese Überlegung fügt sich überdies in das neue Parkraumkonzept ein. Dies verfolgt schließlich die mit der Bürgerschaft abgestimmte Zielstellung, die Touristen über ein entsprechendes Hinweissystem auf die Großraumparkplätze in den Alten Hafen zu lenken, und hat damit zur Folge, dass die Erreichbarkeit der Tourismus-Information auf dem Marktplatz eher ungünstig ist.
Die ankommenden Touristen wollen üblicherweise so schnell wie möglich Informationen über Sehenswürdigkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten ihres Aufenthaltes haben. Durch eine Ausschilderung des Weges zur Tourismus-Information in die Lübsche Straße könnten den Touristen hier dann diese Informationen gegeben werden. Dabei hätte dies den Vorteil, dass der Tourist nach Erhalt seiner gewünschten Information gleich die erste große Sehenswürdigkeit in unserer Stadt, nämlich das Weltkulturerbezentrum, erleben kann. Von da aus kann er gestützt auf die erhaltenen Informationen seine Erkundung im Stadtgebiet fortsetzen.
Auch die Bustouristen, die in Absprache mit den Stadtführern zukünftig in der Bauhofstraße von diesen in Empfang genommen werden, haben hier eine bessere Erreichbarkeit der Tourismus-Information. Es ist lediglich der Weg über die Fußgängerzone auf der Lübschen Straße bis zum Welterbezentrum zurück zu legen.
Letztlich ist darauf hinzuweisen, dass durch die Unterbringung der Tourismus-Information in der Lübschen Straße 23 die Entscheidung der Bürgerschaft keineswegs unterlaufen wird, das Stadthaus in Gänze als Verwaltungsstandort zu nutzen (Nr. 0464-26/11). Die dort freiwerdenden Flächen werden zur Unterbringung des Bürgerbüros genutzt. Dabei wird das jetzige Angebot des Bürgerbüros um die Leistungen der Einwohnermeldebehörde und der Wohngeldstelle erweitert. So können auch hier Synergieeffekte erreicht werden, um den Bürgerinnen und Bürgern an diesem Standort umfangreichere Dienstleistungen vorzuhalten. Hierzu wird auf die Bericht/Antworten vom 23.01.2014 und vom 25.02.2014 verwiesen, die hier die Einzelheiten darstellen.
Nach alledem schlägt die Verwaltung der Bürgerschaft vor, seine bisherige Beschlusslage insoweit zu verändern, dass das Nutzungskonzept der Lübschen Straße 23 zur Unterbringung der Tourismus-Information verändert wird, um das sanierte Objekt in seiner Gänze der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
