Beschlussvorlage - VO/2014/0860
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließungsmaßnahme Ersatzneubau Brücke Bohrstraße / Scheuerstraße
Städtebauförderungsmittel: 143.970,00 €
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz
- Bearbeiter:
- Birgit Feichtinger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 60 BAUAMT; 60.1 Abt. Bauordnung; 60.2 Abt. Planung; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb; Sonstige - Beratung mit Externen; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Feichtinger, Birgit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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13.03.2014
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Sachverhalt
Begründung:
Die Gewölbebrücke Bohrstraße / Scheuerstraße über der Frischen Grube, einem künstlich angelegten mittelalterlichen Wasserlauf, befindet sich im nördlichen Teil des Sanierungsgebietes im Sanierungsschwerpunkt Nördliche Altstadt (Altstadtquartiere 1-15). Die Brücke ist ein wesentlicher Bestandteil der innerstädtischen Erschließung der nördlich der Grube gelegenen Altstadtquartiere mit dem Zentrum der Altstadt. Des Weiteren ist sie unverzichtbar für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der touristischen als auch verkehrstechnischen Infrastruktur. In unmittelbarer Sichtweite befindet sich die stadtbildprägende St.-Nikolai-Kirche.
In der letzten Brückenhauptprüfung vom August 2012 wurden erhebliche Mängel als auch Schäden im Bauzustand sowie in der Tragfähigkeit festgestellt, welche die Dauerhaftigkeit als auch die Standsicherheit des Brückenbauwerkes beeinträchtigen und eine Erneuerung des Brückenbauwerkes einschließlich der Gründung (Tiefgründung) notwendig machen.
Der Ersatzneubau wird sich in seiner äußeren Gestaltung an dem Bestand weitestgehend orientieren. Die innere Tragkonstruktion soll als Stahlbetonbogen einschließlich Widerlager aus Stahlbeton hergestellt werden. Die Gründung der Brücke soll als Tiefgründung mittels Bohrpfählen erfolgen. Notwendige Schutzrohre für Medienleitungen werden im Bereich der Gehwege gelegt.
Als Oberflächenbelag für den Fahrbahnbereich soll das vorhandene Natursteingroßpflaster in ungebundener Bauweise wieder eingebaut werden. Im Bereich der Furten (Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger) soll dagegen das Natursteingroßpflaster mit gesägter und in gebundener Bauweise eingebaut werden. Die sich anschließenden Straßenflächen der Bohrstraße, der Scheuerstraße und der Frischen Grube sollen entsprechend dem Bestand wiederhergestellt werden.
Die beidseitigen Gehwege sollen mit dem für die Altstadt typischen Bockhorner Klinkerpflaster befestigt und durch Rixdorfer Granitborde geschützt werden. Die Bereiche zwischen den Geländerpfosten auf der Brücke sollen wieder mit grauem Granitkleinsteinpflaster ausgepflastert werden.
Auf der westlichen Gehwegseite ist eine barrierefreie Wegeführung vorgesehen. Hierfür erfolgt die Bordabsenkung erst nach den Abrundungen, da auf der Brücke die Borde aus Sicherheitsgründen durchgängig als Hochbord zu führen sind. Der vom Brückengehweg abgehende Bereich soll entsprechend dem hier vorhandenen Bestand mit Granitkleinsteinpflaster in gebundener Bauweise befestigt werden.
Das Vorhaben wurde am 27.01.2014 in der Sitzung des Sachverständigenbeirates beraten. Der Sachverständigenbeirat stimmte dem Gestaltungsvorschlag mit Empfehlungen zu.
Die Erschließungsmaßnahme soll im IV. Quartal 2014 begonnen werden.
Die Gesamtkosten für die Sanierung der Brücke Runde Grube betragen 648.000,00 €, davon können 143.970,00 € als förderfähig anerkannt werden.
Diese förderfähigen Kosten sollen in voller Höhe von 143.970,00 € bezuschusst werden.
Sollte sich bei der Schlussrechnung herausstellen, dass die der Beihilfe zugrunde liegenden Kosten nicht erreicht werden, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen (da die Summe von 143.970,00 € aus dem städtebaulichem Sondervermögen finanziert wird) | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
x | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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404,7 kB
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