Beschlussvorlage - VO/2013/0829

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft benennt Herrn Jörg-Peter Fröhlich als stellvertretendes Vorstandsmitglied im Studentenwerk Rostock.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Das Studentenwerk Rostock ist für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden an den Hochschulstandorten Rostock und Wismar verantwortlich.

Die Aufgaben, Bildung und Zusammensetzung der Organe des Studentenwerkes (Verwaltungsrat, Vorstand, Geschäftsführer) regeln sich nach dem Gesetz über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studentenwerksgesetz – StudWG).

 

Mit Bürgerschaftsbeschluss zur Vorlage VO/2013/0716 wurde entsprechend § 10 Abs. 1 Nr. 4 StudWG Herr Thomas Beyer als Mitglied für den Vorstand des Studentenwerkes Rostock benannt und zur Wahl durch den Verwaltungsrat des Studentenwerkes vorgeschlagen. Als stimmführendes Mitglied wurde jedoch Frau Hecht von der Hansestadt Rostock gewählt. Ihre Stellvertretung konnte nicht benannt werden (§ 10 Abs. 3 StudWG).  

Das Studentenwerk bat daher die Hansestadt Wismar, einen Vorschlag für die Besetzung der Stellvertreterposition zu unterbreiten.

 

Es wird vorgeschlagen, Herrn Jörg-Peter Fröhlich als stellvertretendes Vorstandsmitglied für das Studentenwerk Rostock zu nominieren. Herr Fröhlich ist Abteilungsleiter der Abteilung Jugend und Schule und stellvertretender Amtsleiter des Amtes für Kultur, Schule, Jugend und Sport. Herr Fröhlich hat in seiner langjährigen Tätigkeit in der Stadtverwaltung insbesondere Kompetenzen im Bereich Jugendhilfe, Arbeitsmarktpolitik und Bildungspolitik erworben, die er in der Arbeit im Vorstand des Studentenwerkes einbringen könnte. Herr Fröhlich hat bereits seine Bereitschaft zur Kandidatur erklärt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Für die Teilnahme an Vorstandssitzungen werden Reisekosten erstattet, die aber in Abhängigkeit vom Veranstaltungsort und Anzahl der Sitzungen nicht genau bezifferbar sind.

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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