Beschlussvorlage - VO/2013/0828
Grunddaten
- Betreff:
-
Public Corporate Governance Codex für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen der Hansestadt Wismar – Leitlinien guter Unternehmensführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 03 Beteiligungsverwaltung
- Bearbeiter:
- Siegfried Vehlhaber
- Beteiligt:
- 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Vehlhaber, Siegfried
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
|
Vorberatung
|
|
|
07.01.2014
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
30.01.2014
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt den als Anlage beigefügten Public Corporate Governance Codex (Codex) für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen der Hansestadt Wismar – Leitli nien guter Unternehmensführung und empfiehlt ihn den städtischen Beteiligungsunternehmen zur Anwendung.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass alle Beteiligungsunternehmen den Codex als verbindliche Grundlage übernehmen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist verpflichtet, gemeinsam mit ihren Beteiligungsunternehmen eine gute, d.h. verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten, die sich zum einen am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmen und zum anderen am Gemeinwohl orientiert.
Die Beteiligungen werden dazu nicht nur bei der Erfüllung des Unternehmenszweckes sowie der Optimierung der wirtschaftlichen Effizienz durch die Hansestadt Wismar unterstützt, sondern es ist auch sicher zu stellen, dass bei der Leitung, Steuerung und Überwachung insbesondere die öffentlichen Belange berücksichtigt werden.
In der praktischen Umsetzung wird zur Erfüllung dieser umfassenden Aufgaben vermehrt ein Corporate Governance Codex aufgestellt. Dabei handelt es sich um ein Regelungswerk, in dem Verhaltensan weisungen für die Geschäftsführungen und deren Kontrollorgane zur verantwortungsvollen Unterneh mensführung zusammengefasst sind.
Ein solches Werk existiert in Deutschland bereits für das Aktienrecht. Immer mehr Kommunen haben in den vergangenen Jahren jedoch einen individuellen Codex erarbeitet.
Vor dem Hintergrund der rechtswidrigen Handlungen des ehemaligen Geschäftsführers der Wirt schaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH und der Sanierungsgesellschaft der Hansestadt Wismar mbH, die Ende 2012 bekannt wurden, hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, ebenfalls ein solches Regelungswerk mit Leitlinien guter Unternehmensführung aufzustellen.
Der Public Corporate Governance Codex für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen der Hansestadt Wismar (im Folgenden Codex genannt) basiert auf den Deutschen Corporate Governance Codex, den Public Corporate Governance Kodex des Bundes sowie dem Leitfaden des Innenministeri ums Mecklenburg-Vorpommern für einen Corporate Governance Codex für Kommunen in Mecklenbur g-Vorpommern.
Die vorliegende Fassung des Codex wurde bereits umfassend mit den Beteiligungsunternehmen der Hansestadt Wismar abgestimmt.
Der Codex gibt einen Überblick über die an der Steuerung kommunaler Unternehmen beteiligter Akteure, deren Aufgaben sowie ihr Zusammenwirken. Er ist in seinen Ausformulierungen an der Rechtsform der GmbH mit einem fakultativen Aufsichtsrat ausgerichtet. Für Beteiligungen an Gesellschaften in einer anderen Rechtsform gelten die Regelungen entsprechend, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegen stehen.
Mit der Einführung des Codex werden folgende Ziele verfolgt:
– Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten (Bürgerschaft, Verwaltung und Gesell schaften) festlegen und definieren,
– eine effiziente Zusammenarbeit zwischen dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung zu fördern und zu unterstützen,
– den Informationsfluss zwischen Gesellschaften und Stadtverwaltung zu verbessern
– das öffentliche Interesse und die Ausrichtung des Unternehmens am Gemeinwohl sowie am wirtschaftlichen Erfolg durch eine Steigerung der Transparenz und Kontrolle abzusichern,
– durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus Ver waltung und Politik zu erhöhen und
– die Einhaltung der kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen zu gewährleisten.
Der Codex zeigt zunächst die Voraussetzungen für das Eingehen einer Beteiligung der Hansestadt Wis mar auf. Im Anschluss werden zur (Mit-)Gesellschafterin Hansestadt Wismar, Aufsichtsrat und Ge schäftsführung jeweils allgemeine Informationen, Aufgaben sowie Zuständigkeiten aufgezeigt. Ebenfalls enthält der Codex Anforderungen zur Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht oder zum Umgang bei Interessenkonflikten.
In der praktischen Umsetzung ergeben sich folgende Neuheiten:
– Formulierung von Zielvorgaben für die Gesellschaft. Neben wirtschaftlichen Zielen sollen auch Ziele/ Erwartungen im Rahmen des öffentlichen Zwecks klar und messbar definiert werden. Mindestens einmal jährlich wird der Stand der Strategieumsetzung erörtert.
– Informationsvorlagen für die Bürgerschaft mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung aus dem Jahresabschluss, Bestätigungsvermerk, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrates, Be schluss über die Verwendung des Jahresergebnisses.
– Vor Aufnahme der Tätigkeit als kommunales Aufsichtsratsmitglied ist eine Erklärung dar über abzugeben, ob Tätigkeiten oder Organfunktionen bei Wettbewerbern des Unterneh mens vorliegen bzw. vorlagen.
– Nach jedem Geschäftsjahr haben die Beteiligungsunternehmen in einem Bericht gegenüber der Beteiligungsverwaltung darzulegen, inwieweit sie den Empfehlungen des Codex gefolgt sind und etwaige Abweichungen zu begründen (siehe 3. Muster für die Erklärung von Auf sichtsrat und Geschäftsführung zur Einhaltung des Corporate Governance Codex).
Neben einer Bestätigung des Codex durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bedeutet die Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsunternehmen die freiwillige Selbstverpflichtung, die Standards und Vorgaben anzuerkennen, um den Anforderungen der Transparenz und der guten Unternehmensführung gerecht zu werden. Die Gesellschaftsorgane werden durch die Beschlussfassung verpflichtet, die festgelegten Standards zu beachten und Abweichungen offen zu legen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
173,2 kB
|
