Beschlussvorlage - VO/2023/4985

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar wählt Frau Andrea Sydow zum 1. Februar 2024 zur Gemeindewahlleiterin.


 

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Sachverhalt

Begründung:

In ihrer Sitzung vom 26.10.2023 wählte die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Herrn Frank Brosig als Gemeindewahlleiter und Frau Sophie Tarras als stellvertretende Gemeindewahlleiterin (siehe VO/2023/4911).

 

Im Hinblick auf das Ausscheiden von Herrn Frank Brosig zum 30.04.2024 und der weiteren Planung und Organisation der anstehenden Wahlen soll die Aufgabe der Gemeindewahlleitung zukünftig ab dem 1. Februar 2024 Frau Andrea Sydow wahrnehmen.

 

Gemäß § 9 Abs. 4 LKWG M-V bleiben alle Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen bis zu einer Neubesetzung im Amt. Mit der Wahl von Frau Andrea Sydow als Gemeindewahlleiterin scheidet Herr Brosig somit ab dem 1. Februar 2024 als Gemeindewahlleiter aus. Die Neubesetzung betrifft hier lediglich die Gemeindewahlleitung; die Funktion der stellvertretenden Gemeindewahlleitung wird weiterhin durch Frau Sophie Tarras wahrgenommen und bleibt davon unberührt.


 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in he von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: § 9 Abs. 3 LKWG M-V

 

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