Beschlussvorlage - VO/2023/4957

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt den Wirtschaftsplan 2024/ 2025 des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar als Anlage zu den Haushaltssatzungen der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2024/ 2025.
 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Hansestadt Wismar stellt für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 einen Doppelhaushalt auf (VO/2023/4923). Sofern die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre enthält, kann gemäß § 20 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) auch der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Festsetzungen für die den genannten Haushaltsjahre entsprechenden zwei Wirtschaftsjahren enthalten.

 

Der Wirtschaftsplan des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar für die Jahre 2024/ 2025 wird der Bürgerschaft als Anlage zu den Haushaltssatzungen der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2024/ 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt.
 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 3 Anlage

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in he von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen r das Folgejahr /r Folgejahre 2024/2025

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in he von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Die finanziellen Auswirkungen können der Übersicht „1.12 Wesentliche Finanzbeziehungen zwischen Kernhaushalt und Unternehmen, Einrichtungen sowie Sondervermögen“ auf Seite 131 des Haushaltsplans 2024/2025 für den Kernhaushalt (VO/2023/4923) entnommen werden.

 

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: §§ 6, 17, 20 EigVO M-V,

§ 1 GemHVO-Doppik

 

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Anlagen

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