Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2023/4951
Grunddaten
- Betreff:
-
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020/2021 der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V
- Federführend:
- 14 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT
- Bearbeiter:
- Nadine Gaska
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Verantwortlich:
- Treumann, Corinna
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Prüfvermerk
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Erledigt
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Finanzausschuss
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zur Kenntnis
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13.12.2023
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Sachverhalt
Begründung:
Die Hansestadt Wismar hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres gemäß § 60 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Maßgaben der §§ 24 bis 48 und 50 bis 53a Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik Mecklenburg-Vorpommern (GemHVO-Doppik M-V) aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang und den Anlagen. Im Anhang sind die wesentlichen Jahresabschlussergebnisse zu erläutern. Diesem ist eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen zur Ergebnisrechnung beizufügen. Als Anlagen beizufügen sind die Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und Verbindlichkeiten sowie eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen.
Des Weiteren sind dem Jahresabschluss auf der Grundlage von § 64 Abs. 2 und 4 KV M-V die Jahresabschlüsse für die Städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen im Sinne des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch beizufügen.
Der gesetzliche Prüfungsauftrag ergibt sich aus dem § 1 Abs. 1 i.V.m. § 3 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V). Danach umfasst die Prüfung unter anderem die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die örtliche Prüfung obliegt gemäß § 1 Abs. 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsausschuss. Er hat sich des Rechnungsprüfungsamtes zu bedienen, sofern ein solches eingerichtet ist.
Aufgrund dieser Rechtsvorschrift hat das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Wismar den Jahresabschluss 2020/2021 der Hansestadt Wismar unter Einbeziehung des Städtebaulichen Sondervermögens geprüft und gemäß § 3a Abs. 2 KPG M-V einen schriftlichen Prüfungsbericht erstellt.
Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst.
C. Treumann
Amtsleiterin
Rechnungsprüfungsamt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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73,5 kB
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932,7 kB
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11 MB
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5,3 MB
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