Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2023/4951-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-

Vorpommern den geprüften Jahresabschluss 2020/2021 der Hansestadt Wismar einschließlich der Städtebaulichen Sondervermögen.

 

Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss 2020/2021 der Hansestadt Wismar gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-

Vorpommern geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss legt der Bürgerschaft den abschließenden Prüfbericht als

Grundlage für die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020/2021 vor.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes zur

Prüfung des Jahresabschlusses 2020/2021 beraten und macht darüber hinaus keine weiteren

Feststellungen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020/2021 hat zu Feststellungen geführt, die zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen.

Auf dieser Grundlage wird dem Jahresabschluss 2020/2021 ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk testiert.

 

Der Jahresabschluss vermittelt trotz der Feststellungen ein den tatsächlichen Verhältnissen

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hansestadt Wismar sowie des

Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt.

 

 

 

Jens-Holger Schneider

Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
 

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