Beschlussvorlage - VO/2016/1671-10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Fortführung von wismarPLUS

zum 1. Januar 2024 zum Verkaufspreis von 12,00 €.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Abgabe des Couponheftes 2024

an Beherbergungsunternehmen der Stadt für einen Preis von 5,30 (netto) pro Stück.


 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Hansestadt Wismar, Amt für Tourismus und Kultur, Abteilung Tourismuszentrale plant die 9.

Auflage des Couponheftes wismarPLUS für 2024. Der derzeitige Verkaufsstand von wismarPLUS 2023 hat sich auf Grund des erstmals angebotenen Sonderpreises für Beherbergungsunter-

nehmen erfreulich entwickelt. Per 10. Oktober 2023 sind 717 Verkäufe getätigt worden, davon

sind 287 Hefte zum regulären Verkaufspreis von 12,- € veräert worden und 430 Stück gingen an Beherbergungsunternehmen zum Preis von 5,27 €, netto. In der Anlage 3 Aufwand Ertrag ist die Wirtschaftlichkeit für das laufende Jahr abgebildet.

 

In der folgenden Statistik ist die Einlösung der bereits mit dem Verkaufspreis bezahlten

 Leistungen dargestellt:

 

Jahr

verkaufte Hefte

Einlösungen

 

 

Stadtführung

Bruno Backstein

Aussichtsplattform

 

2017

391

275

70%

292

75%

291

74%

 

2018

478

182

38%

207

43%

205

43%

 

2019

452

112

25%

140

31%

93

21%

 

2020

399

152

38%

179

45%

109

27%

 

2021

242

137

57%

119

49%

100

41%

 

2022

292

134

46%

136

47%

157

54%

 

2023

717

195

27%

159

22%

167

23%

bis 10.10.2023

 

Mit der Vielzahl der verkauften Couponhefte scheint die Anzahl der Einlösungen stark rückläufig

zu sein, in allen drei touristischen Einrichtungen aktuell unter 30%. Eine exakte Bestimmung

ist erst mit Ablauf des Kalenderjahres möglich.

 

Die grundsätzliche Konzeption von wismarPLUS wird fortgeführt. WismarPLUS ist wieder für das

ganze Kalenderjahr 2024ltig und nicht personengebunden. Es sind erneut eine öffentliche

Stadtführung, ein Besuch der Aussichtsplattform von St. Georgen und der 3D-Film „Bruno

Backstein“ in St. Marien im Verkaufspreis enthalten.

 

Gleichfalls erwirbt die Inhaberin/der Inhaber des Heftes eine Vielzahl weiterer unterschiedlicher

Vergünstigungen, welche sie/ihn berechtigen, jede Offerte einmalig in Anspruch zu nehmen.

 

Partner in 2024 sind das SCHABBELL, das Marienkino, eine Turmführung in St. Marien, der

Tierpark, das Theater und die NDR-Konzerte, welche mit reduzierten Eintrittspreisen locken.

Wismars Lieblinge“ gewähren einen Nachlass bei Erreichen eines Mindestumsatzes. Die Hanse

Sektkellerei bietet die Besichtigung des Gewölbes einschließlich Sektproben ermäßigt an. Die

Adler-Schiffe stellen einen 10%-Rabattgutschein aus und das phanTECHNIKUM sowie das

Wonnemar bieten ebenfalls einen ermäßigten Eintritt an. Das Angebot vom NAHBUS

Nordwestmecklenburg beinhaltet weiterhin eine ermäßigte Tageskarte für Familien und das

Stadtrundfahrtenunternehmen Hanse City Tours bietet 2,00 € Nachlass auf den Ticketpreis an.

Die Festspiele MV sind auch 2024 fester Bestandteil von wismarPLUS und bieten erneut eine

Ermäßigung von 10% für das Konzert am Alten Hafen an. Die Fledermausführungen sind zum

ermäßigten Tarif zu erleben. Im Mumpitz gibt es einem Preisnachlass von 10% und im

MINDESCAPE Wismar erhält eine Gruppe von mindestens vier Personen für eine Person freien

Eintritt. In der Anlage 1 Partner & Ersparnis befindet sich eine detaillierte Darstellung der

einzelnen Leistungen samt Ersparnissen.

 

Die Partner im Beherbergungsgewerbe haben bestätigt, dass sich der Verkauf bzw. die

Weitergabe von wismarPLUS an deren Gäste zu dem deutlich günstigeren Einkaufspreis bewährt

hat. Der derzeitige Verkaufsstand von 430 Stück an eben diese Partner bestätigt das Interesse.

 

Die Darstellung der Kalkulation des Verkaufspreises (siehe Anlage 2 Kalkulation Verkaufspreis

pro Heft) erlaubt auch für das kommende Kalenderjahr den Einzelverkaufspreis von 12,- € stabil

zu halten.

 

Aus der Anlage 3 Aufwand Ertrag 2023 ist ersichtlich, dass mit dem vergünstigten Angebot an

die Beherbergungsunternehmen, welches erstmals in diesem Jahr angewendet wurde, der Ertrag

durch den gesteigerten Absatz der Hefte größer geworden ist. Beim Aufwand gab es nur leichte

Bewegungen, die mit günstigeren Angeboten bei der Herstellung des Couponheftes und der Flyer

einhergehen.

 

So dass aus kalkulatorischer Sicht der Hansestadt Wismar mit dieser vergünstigten Abgabe an

die Unterkunftsanbieter keine Zusatzkosten entstehen. Faktisch gewinnt das Couponheft durch

den größeren Vertrieb an Popularität.

 

Die Kalkulation des Verkaufspreises in Höhe von 12,00 €sst sich auch für die 9. Auflage

wieder in zwei Ansatzarten splitten, einmal in die tatsächlich entstehenden Kosten r

Herstellung und Marketing und zum zweiten in die kalkulierten Entgelte für die Inklusiv-

leistungen. Summiert ergeben die Herstellungs- und Marketingkosten einen Betrag von

5,30 netto und die Inklusivleistungen einen Betrag von 5,14 € netto. Die kalkulierten

Inklusivleistungen ziehen jedoch keine Grenzkosten (=Kosten, die durch eine zusätzliche

Mengeneinheit entstehen) nach sich. Mit der Veräerung der Couponhefte an die

Beherbergungsunternehmen für einen Preis von 5,30 netto wird die Deckung der tatsächlich

entstehenden Herstellungs- und Marketingkosten erreicht.


 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.4629930/03

Ertrag in Höhe von

6.152,00 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.5xxxxxx/03

Aufwand in Höhe von

4.240,00 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.6629910/03

Einzahlung in Höhe von

6.152,00 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503/7xxxxxx/03

Auszahlung in Höhe von

4.240,00 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Die finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr sind unter der Annahme einer verkauften Anzahl von 400 Stück à 10,08 €ber die Tourist-Information) und 400 Stück à 5,30 €ber die Beherbergungsunternehmen) ermittelt worden. Die Erträge sind abzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Aufwendungen beinhalten Kosten für Heftgestaltung, Druck, Marketing, Vertrieb sowie Personal- und Gemeinkosten.

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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