Beschlussvorlage - VO/2016/1671-10
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung des Couponheftes wismarPLUS 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13.3 Tourismuszentrale
- Bearbeiter:
- Ute Berlin
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 11.2 Abt. Personalservice; 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR; 20.1 Abt. Kämmerei
- Verantwortlich:
- Donath, Sibylle
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
|
|
|
|
12.12.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
|
|
|
14.12.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Fortführung von wismarPLUS
zum 1. Januar 2024 zum Verkaufspreis von 12,00 €.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Abgabe des Couponheftes 2024
an Beherbergungsunternehmen der Stadt für einen Preis von 5,30 € (netto) pro Stück.
Sachverhalt
Begründung:
Die Hansestadt Wismar, Amt für Tourismus und Kultur, Abteilung Tourismuszentrale plant die 9.
Auflage des Couponheftes wismarPLUS für 2024. Der derzeitige Verkaufsstand von wismarPLUS 2023 hat sich auf Grund des erstmals angebotenen Sonderpreises für Beherbergungsunter-
nehmen erfreulich entwickelt. Per 10. Oktober 2023 sind 717 Verkäufe getätigt worden, davon
sind 287 Hefte zum regulären Verkaufspreis von 12,- € veräußert worden und 430 Stück gingen an Beherbergungsunternehmen zum Preis von 5,27 €, netto. In der Anlage 3 – Aufwand Ertrag ist die Wirtschaftlichkeit für das laufende Jahr abgebildet.
In der folgenden Statistik ist die Einlösung der bereits mit dem Verkaufspreis bezahlten
Leistungen dargestellt:
Jahr | verkaufte Hefte | Einlösungen |
|
| ||||
Stadtführung | Bruno Backstein | Aussichtsplattform |
| |||||
2017 | 391 | 275 | 70% | 292 | 75% | 291 | 74% |
|
2018 | 478 | 182 | 38% | 207 | 43% | 205 | 43% |
|
2019 | 452 | 112 | 25% | 140 | 31% | 93 | 21% |
|
2020 | 399 | 152 | 38% | 179 | 45% | 109 | 27% |
|
2021 | 242 | 137 | 57% | 119 | 49% | 100 | 41% |
|
2022 | 292 | 134 | 46% | 136 | 47% | 157 | 54% |
|
2023 | 717 | 195 | 27% | 159 | 22% | 167 | 23% | bis 10.10.2023 |
Mit der Vielzahl der verkauften Couponhefte scheint die Anzahl der Einlösungen stark rückläufig
zu sein, in allen drei touristischen Einrichtungen aktuell unter 30%. Eine exakte Bestimmung
ist erst mit Ablauf des Kalenderjahres möglich.
Die grundsätzliche Konzeption von wismarPLUS wird fortgeführt. WismarPLUS ist wieder für das
ganze Kalenderjahr 2024 gültig und nicht personengebunden. Es sind erneut eine öffentliche
Stadtführung, ein Besuch der Aussichtsplattform von St. Georgen und der 3D-Film „Bruno
Backstein“ in St. Marien im Verkaufspreis enthalten.
Gleichfalls erwirbt die Inhaberin/der Inhaber des Heftes eine Vielzahl weiterer unterschiedlicher
Vergünstigungen, welche sie/ihn berechtigen, jede Offerte einmalig in Anspruch zu nehmen.
Partner in 2024 sind das SCHABBELL, das Marienkino, eine Turmführung in St. Marien, der
Tierpark, das Theater und die NDR-Konzerte, welche mit reduzierten Eintrittspreisen locken.
„Wismars Lieblinge“ gewähren einen Nachlass bei Erreichen eines Mindestumsatzes. Die Hanse
Sektkellerei bietet die Besichtigung des Gewölbes einschließlich Sektproben ermäßigt an. Die
Adler-Schiffe stellen einen 10%-Rabattgutschein aus und das phanTECHNIKUM sowie das
Wonnemar bieten ebenfalls einen ermäßigten Eintritt an. Das Angebot vom NAHBUS
Nordwestmecklenburg beinhaltet weiterhin eine ermäßigte Tageskarte für Familien und das
Stadtrundfahrtenunternehmen Hanse City Tours bietet 2,00 € Nachlass auf den Ticketpreis an.
Die Festspiele MV sind auch 2024 fester Bestandteil von wismarPLUS und bieten erneut eine
Ermäßigung von 10% für das Konzert am Alten Hafen an. Die Fledermausführungen sind zum
ermäßigten Tarif zu erleben. Im Mumpitz gibt es einem Preisnachlass von 10% und im
MINDESCAPE Wismar erhält eine Gruppe von mindestens vier Personen für eine Person freien
Eintritt. In der Anlage 1 – Partner & Ersparnis befindet sich eine detaillierte Darstellung der
einzelnen Leistungen samt Ersparnissen.
Die Partner im Beherbergungsgewerbe haben bestätigt, dass sich der Verkauf bzw. die
Weitergabe von wismarPLUS an deren Gäste zu dem deutlich günstigeren Einkaufspreis bewährt
hat. Der derzeitige Verkaufsstand von 430 Stück an eben diese Partner bestätigt das Interesse.
Die Darstellung der Kalkulation des Verkaufspreises (siehe Anlage 2 – Kalkulation Verkaufspreis
pro Heft) erlaubt auch für das kommende Kalenderjahr den Einzelverkaufspreis von 12,- € stabil
zu halten.
Aus der Anlage 3 Aufwand – Ertrag 2023 ist ersichtlich, dass mit dem vergünstigten Angebot an
die Beherbergungsunternehmen, welches erstmals in diesem Jahr angewendet wurde, der Ertrag
durch den gesteigerten Absatz der Hefte größer geworden ist. Beim Aufwand gab es nur leichte
Bewegungen, die mit günstigeren Angeboten bei der Herstellung des Couponheftes und der Flyer
einhergehen.
So dass aus kalkulatorischer Sicht der Hansestadt Wismar mit dieser vergünstigten Abgabe an
die Unterkunftsanbieter keine Zusatzkosten entstehen. Faktisch gewinnt das Couponheft durch
den größeren Vertrieb an Popularität.
Die Kalkulation des Verkaufspreises in Höhe von 12,00 € lässt sich auch für die 9. Auflage
wieder in zwei Ansatzarten splitten, einmal in die tatsächlich entstehenden Kosten für
Herstellung und Marketing und zum zweiten in die kalkulierten Entgelte für die Inklusiv-
leistungen. Summiert ergeben die Herstellungs- und Marketingkosten einen Betrag von
5,30 € netto und die Inklusivleistungen einen Betrag von 5,14 € netto. Die kalkulierten
Inklusivleistungen ziehen jedoch keine Grenzkosten (=Kosten, die durch eine zusätzliche
Mengeneinheit entstehen) nach sich. Mit der Veräußerung der Couponhefte an die
Beherbergungsunternehmen für einen Preis von 5,30 € netto wird die Deckung der tatsächlich
entstehenden Herstellungs- und Marketingkosten erreicht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57503.4629930/03 | Ertrag in Höhe von | 6.152,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57503.5xxxxxx/03 | Aufwand in Höhe von | 4.240,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57503.6629910/03 | Einzahlung in Höhe von | 6.152,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57503/7xxxxxx/03 | Auszahlung in Höhe von | 4.240,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Die finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr sind unter der Annahme einer verkauften Anzahl von 400 Stück à 10,08 € (über die Tourist-Information) und 400 Stück à 5,30 € (über die Beherbergungsunternehmen) ermittelt worden. Die Erträge sind abzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Aufwendungen beinhalten Kosten für Heftgestaltung, Druck, Marketing, Vertrieb sowie Personal- und Gemeinkosten.
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
57,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
93 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
17,7 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
21,1 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
52,8 kB
|
