Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2023/4919

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beauftragt den Bürgermeister, die Hauptsatzung der Stadt Wismar im

 § 14, Beiräte und Beauftragte der Bürgerschaft, um die Möglichkeit zur Einrichtung eines Migrantenbeirates zu ergänzen. Die Änderung der Hauptsatzung ist der Bürgerschaft spätestens in der ersten Sitzung der Bürgerschaft im Jahr 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Einrichtung eines Migrantenbeirates als Interessenvertretung für alle im Bereich der Hansestadt Wismar lebenden Ausländerinnen und Ausländer auf der Ebene der Hansestadt Wismar. Die Hansestadt Wismar ist bestrebt die Teilnahme der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner an der politischen Willensbildung zu fördern, ihre Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Stadt zu stärken und sie in der Wahrung und Entwicklung ihrer Rechte im öffentlichen Leben zu unterstützen.

 

3. Der Migrantenbeirat der Hansestadt Wismar soll durch die Bürgerschaft im ersten Quartal 2024 berufen werden. Mitglieder des Migrantenbeirates können unter folgenden Voraussetzungen durch die Bürgerschaft berufen werden:

- wenn sie nicht Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG sind.

- Seit mehr als 3 Monate ununterbrochen mit erstem Wohnsitz in der Hansestadt Wismar gemeldet sind.

- Nicht vom Wahlrecht infolge Richterspruchs ausgeschlossen sind.

- Wenn sie deutsche Staatsangehörige sind, die daneben mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.

- Eingebürgerte, wenn sie in den Beirat berufen werden.

- Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen, sowie deren Familienangehörige.

 

4. Die Zahl der Mitglieder des Migrantenbeirates soll die Zahl von 9 Mitglieder nicht übersteigen.

 

5. Der Migrantenbeirat arbeitet ehrenamtlich.

 

6. Die erforderliche Satzung, Geschäftsordnung und ggf. eine Wahlordnung werden durch den ersten berufenen Migrantenbeirat und der Verwaltung gemeinsam mit den Ausschüssen erarbeitet und der Bürgerschaft bis spätestens Ende 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

7. Der Bürgermeister wird beauftragt die finanziellen Auswirkungen des Migrantenbeirates aus Finanzhaushalt Produktkonto 685100 (Ergebnishaushalt Produktkonto 4611210)  zu decken. Die Höhe der Ausgaben orientiert sich hilfsweise an den Ausgaben für den Seniorenbeirat und des KiJuPa und wird mit ca. 10.000 Euro veranschlagt. Diese sind im Haushalt 2024  im Teilhaushalt 1 (TH1), Verwaltungssteuerung Produkt: 11160  Gleichstellung / Büro für Chancengleichheit, einzuplanen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:
erfolgt mündlich

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