Beschlussvorlage - VO/2023/4911

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar wählt Herrn Frank Brosig zum Gemeindewahlleiter und Frau Sophie Tarras zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin.


 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Jahr 2024 finden die Europawahl, die Kreistagswahl und die Wahl der Bürgerschaft statt. In Vorbereitung und Durchführung der Bürgerschaftswahl sind durch die Gemeindevertretung eine Gemeindewahlleiterin oder ein Gemeindewahlleiter (Gemeindewahlleitung) sowie ihre Stellvertretungen zu wählen (§ 9 Abs. 3 Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V).

 

Die Gemeindewahlleitung ist nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 LKWG M-V ein Wahlorgan der Gemeinde. Alle Wahlorgane, Mitglieder von Wahlorganen und deren Stellvertretungen (Mitglieder der Wahlorganisation) üben ihre Tätigkeit überparteilich und unabhängig aus. Sie sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet (§ 7 Abs. 2 LKWG M-V).

 

Die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter tragen im Rahmen ihrer Aufgaben die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl in ihrem Zuständigkeitsbereich. Gemäß § 9 Abs. 4 LKWG M-V bleiben alle Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen bis zu einer  Neubesetzung im Amt.

 

Es ist geboten, vor den allgemeinen Kommunalwahlen auch die Wahlleitungen neu (oder wieder) zu wählen. Dies findet sich zwar nicht ausdrücklich im Gesetz, ist aber angesichts der detaillierten Regelung in § 10 Abs. 1 LKWG M-V über die Berufung der weiteren Wahlausschussmitglieder auch systematisch folgerichtig (vgl. Kommentierung des § 9 LKWG M-V Glaser, Kommentar zum Landes- und Kommunalwahlgesetz).

 

Herr Brosig und Frau Tarras waren in der Vergangenheit bereits in der Gemeindewahlleitung tätig.

 


 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: § 9 Abs. 3 LKWG M-V

 

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