Beschlussvorlage - VO/2023/4911
Grunddaten
- Betreff:
-
Europa- und Kommunalwahlen 2024, Gemeindewahlleitung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.4 Abt. Gewerbe
- Bearbeiter:
- Sophie Tarras
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 32 ORDNUNGSAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.10.2023
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Sachverhalt
Begründung:
Im Jahr 2024 finden die Europawahl, die Kreistagswahl und die Wahl der Bürgerschaft statt. In Vorbereitung und Durchführung der Bürgerschaftswahl sind durch die Gemeindevertretung eine Gemeindewahlleiterin oder ein Gemeindewahlleiter (Gemeindewahlleitung) sowie ihre Stellvertretungen zu wählen (§ 9 Abs. 3 Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern – Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V).
Die Gemeindewahlleitung ist nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 LKWG M-V ein Wahlorgan der Gemeinde. Alle Wahlorgane, Mitglieder von Wahlorganen und deren Stellvertretungen (Mitglieder der Wahlorganisation) üben ihre Tätigkeit überparteilich und unabhängig aus. Sie sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet (§ 7 Abs. 2 LKWG M-V).
Die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter tragen im Rahmen ihrer Aufgaben die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl in ihrem Zuständigkeitsbereich. Gemäß § 9 Abs. 4 LKWG M-V bleiben alle Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen bis zu einer Neubesetzung im Amt.
Es ist geboten, vor den allgemeinen Kommunalwahlen auch die Wahlleitungen neu (oder wieder) zu wählen. Dies findet sich zwar nicht ausdrücklich im Gesetz, ist aber angesichts der detaillierten Regelung in § 10 Abs. 1 LKWG M-V über die Berufung der weiteren Wahlausschussmitglieder auch systematisch folgerichtig (vgl. Kommentierung des § 9 LKWG M-V –Glaser, Kommentar zum Landes- und Kommunalwahlgesetz).
Herr Brosig und Frau Tarras waren in der Vergangenheit bereits in der Gemeindewahlleitung tätig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Vorgeschrieben durch: § 9 Abs. 3 LKWG M-V |
