Beschlussvorlage - VO/2023/4910
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung / Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände und Hilfskräfte für die Europawahl und die Kommunalwahlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.4 Abt. Gewerbe
- Bearbeiter:
- Sophie Tarras
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 32 ORDNUNGSAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.10.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, die Aufwandsentschädigungen bzw. Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände zu oben genannten Wahlen auf folgende Werte zu erhöhen:
Wahlvorsteher und Schriftführung erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 100,00 €, deren Stellvertreter von 90,00 €.
Die Beisitzer erhalten eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 80,00 €. Hilfskräfte werden mit 30,00 € entschädigt.
Sachverhalt
Begründung:
Für die Kommunalwahlen sieht der § 12 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) i.V.m. § 14 der Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landeswahlordnung LKWO M-V) für den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende des Wahlvorstandes die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,00 € vor; die weiteren Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 €. Die Gemeindevertretung kann für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann.
Für die Europawahl sieht der § 10 Abs. 2 der Europawahlordnung (EuWO) ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € für den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende des Wahlvorstandes und je 25,00 € für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes vor.
Mit der Zahlung der oben genannten Aufwandsentschädigungen / Erfrischungsgelder erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände insofern einen höheren Betrag als durch den Gesetzgeber vorgesehen.
Die Gewinnung von ca. 340 erforderlichen Wahlhelfern gestaltet sich schwierig, zumal die Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse am Wahlabend einen erheblichen Zeitaufwand erwarten lässt. Weiterhin trägt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Anerkennung des Ehrenamtes bei und fördert die Motivation zum freiwilligen Engagement.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12102.5695100/5695400 | Aufwand in Höhe von | 14.040,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12102.7696100/ 7696400 | Auszahlung in Höhe von | 14.040,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung * | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12102.5695100 12102.5695400 | Aufwand in Höhe von | 25.000,00 € 15.000,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
* Vorbehaltlich der Zustimmung zum Haushalt
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
