Beschlussvorlage - VO/2023/4908

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Anzahl der Wahlbereiche und deren Abgrenzung gemäß den beigefügten Anlagen.


 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß § 61 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz LKWG M-V) sind Wahlgebiete mit einer Einwohnerzahl über 25.000 in mehrere Wahlbereiche einzuteilen. Maßgeblich für die Ermittlung der Einwohnerzahl ist das letzte verfügbare Stichtagsergebnis der amtlichen Bevölkerungszahlen zum 31. Dezember eines Jahres. Da die Einwohnerzahl der Hansestadt Wismar zum 31.12.2022 über 25.000 lag, sind entsprechend Wahlbereiche zu bilden.

 

Die Anzahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche bestimmt die Bürgerschaft (§ 61 Abs. 3 LKWG M-V). Bei der Bildung sind die örtlichen Verhältnisse sowie die historischen Gegebenheiten entsprechend zu berücksichtigen. Die Einwohnerzahl eines Wahlbereiches soll von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten abweichen.

 

Bei der Anzahl und Einteilung der Wahlbereiche wurde sich an der letzten landesweiten Kommunalwahl im Jahr 2019 orientiert (2 Wahlbereiche). Am 31.12.2022 hatte der Wahlbereich 1 (HWI 1) 22.340 und der Wahlbereich 2 (HWI 2) 21.582 Einwohner. Die prozentuale Abweichung liegt hier weder über noch unter den festgelegten 15 %. Der Vorschlag zur Bildung von zwei Wahlbereichen für die im nächsten Jahr stattfindenden landesweiten Kommunalwahlen, entspricht somit den rechtlichen Vorgaben des § 61 Abs. 3 LKWG M-V.

 


 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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