Beschlussvorlage - VO/2023/4898

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 angefügte 7. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar vom 20.12.2013 (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) sowie die als Anlage 3 angefügte Kalkulation 2023 auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsgrundlage rückwirkend zum 01.01.2023.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Benutzungsgebühr für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser in der zentralen öffentlichen Abwasseranlage der Hansestadt Wismar wird bisher in Form einer Grund- und Einleitungsgebühr erhoben.

In Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald wurde zu ähnlich aufgebauten Satzungen festgestellt, dass die bisherige Herangehensweise nicht zulässig ist (17.08.2021 3 LB 191/7 und 3 LB 189/17). Aufgrund einiger Widersprüche wurde daraufhin der in der Gebührensatzung verwendete Maßstab für die Erhebung von Grundgebühren beanstandet. Unsere Prüfung hat ergeben, dass unsere bisherige Maßstabsregelung zur Berechnung der Abwassergrundgebühr nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entspricht.

 

 

 Die Erhebung der Grundgebühr ist ein nach § 6 Abs. 3 Satz 4 KAG M-V zulässiger aber nicht notwendiger Bestandteil der Benutzungsgebühr. Bei dem derzeit in der Hansestadt Wismar angewandten Grundgebührenmaßstab erfolgt die Festlegung der Grundgebühr nach Tarifeinheiten (§3 (2) der Gebührensatzung für Abwasserbeseitigung). Tarifeinheiten sind, neben einer gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen durch Wasserzähler angeschlossenen Anlage, auch jede Wohnungseinheit. Festgestellt wurde, dass bei einer zunehmenden Anzahl von Wohnungseinheiten die Belastung mit der Grundgebühr ungleich stärker steigt als bei gewerblichen Nutzungen.

 

Die Verwaltung empfiehlt die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit schnellstmöglich zu korrigieren. Es wird vorgeschlagen zukünftig keine Grundgebühr zu erheben. Der bereits mit der beschlossenen Gebührenkalkulation 2023 vorgestellte Gesamtkostenansatz ändert sich nicht. Die Kosten werden wie in der als Anlage 3 beigefügten neuen Abwassergebührenkalkulation dargestellt - nun zu 100 % auf die anfallende Abwassermenge verteilt. Die Benutzungsgebühr wird nur in Form einer Einleitungsgebühr erhoben. Mit Wegfall der Grundgebühr erhöht sich die Einleitungsgebühr auf 2,94 €/.

 

Die in dem § 5 der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung vorgeschlagenen Änderungen haben rein klarstellenden Charakter.

 

Um weiteren Widersprüchen und den damit sicher verbundenen wirtschaftlichen Schaden für die Stadt abzuwenden, empfiehlt die Verwaltung die Anpassung der Gebührenordnung rückwirkend zum 01.01.2023.   
 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

                        X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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