Beschlussvorlage - VO/2023/4894
Grunddaten
- Betreff:
-
Um- und Ausbau der Schatterau/Bergstraße - Einsatz von Städtebaufördermitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Peter Rittemann
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20.1 Abt. Kämmerei; 1 Büro der Bürgerschaft; 60 BAUAMT; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Verantwortlich:
- Witt, Anika
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Sanierungsausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
09.10.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
26.10.2023
|
Sachverhalt
Begründung:
Die Schatterau und die Bergstraße befinden sich im östlichen Randbereich der Altstadt und verbinden die Großschmiedestraße mit der Turmstraße. Der südliche Teil der Schatterau führt vor der Einmündung Turmstraße weiter bis zur Straße „Bei der Klosterkirche“. Dieser Teil ist nicht Bestandteil der geplanten Baumaßnahme.
Aufgrund der Lage im Trinkwasserschutzgebiet muss die Befestigung der Verkehrsanlagen versickerungsfrei ausgebildet werden. Die Straßen werden in der Bergstraße mit geschnittenem, in der Schatterau mit ungeschnittenem Granit gepflastert. Die Ausführung der Gehwege erfolgt mit Bockhorner Klinker und Rundbord, die Hausvorfelder mit Lesesteinpflaster.
Der kleine Stadtplatz zwischen Turmstraße und Schatterau soll im Zuge der Baumaßnahme aufgewertet werden. Neben mehr Aufenthaltsqualität mit Sitzmöglichkeiten sind auch die Themen Begrünung, Spielen und Klimawandel / Ökologie in den Entwurf eingeflossen. Für die Bewässerung der Pflanzbeete soll anfallendes Regenwasser genutzt werden, das in einer unterirdischen Zisterne gesammelt wird.
Im südlichen Bereich des Platzes werden als Zusatzangebot zwei Spieltafeln aufgestellt.
Durch den EVB wird im Zuge der Straßenbaumaßnahme der bisherigen Mischwasserkanal durch ein Trennsystem für die getrennte Erfassung von Regen- und Schmutzwasser ersetzt.
Für die Erschließungsmaßnahme liegt mit Datum vom 11.08.2023 ein Zustimmungsbescheid des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung MV für den Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von 908.461,63 € vor.
Durch die Erneuerung der Abwasserleitungen und die Ausweisung des bisherigen reinen Gehweges als Mischverkehrsfläche (stärkerer Schichtenaufbau) wird eine komplette Neuordnung des unterirdischen Bauraumes notwendig. Strom-, Gas- und Wassernetze der Stadtwerke Wismar GmbH sowie die Telekommunikationsnetze der Telekom und der Vodafone sind nahezu vollständig umzuverlegen.
Die Förderung dieser Maßnahme bedingten Umverlegung erfolgt gemäß der Städtebauförderrichtlinie als sonstige Ordnungsmaßnahme unter Bezug auf §150 BauGB, wonach die Gemeinde dem Träger der Aufgabe die ihm dadurch entstehenden Kosten zu erstatten hat.
Die Förderung dieser Maßnahmen ist somit nicht Bestandteil des Zuwendungsbescheides für die Erschließungsmaßnahme, sondern erfolgt zusätzlich separat in den folgenden Höhen:
- Für die Umverlegungen der Versorgungsleitungen der Stadtwerke Wismar wurden vorläufig förderfähige Kosten in Höhe von 282.000,00 € ermittelt, die den Stadtwerken zu erstatten sind.
- Für die Erdarbeiten für die Umverlegung der Telekommunikationsleitungen der Telekom wurden vorläufig förderfähige Kosten in Höhe von 70.101,01 € ermittelt, die der Telekom zu erstatten sind.
- Für die Erdarbeiten für die Umverlegung der Telekommunikationsleitungen der Vodafone wurden vorläufig förderfähige Kosten in Höhe von 43.602,95 € ermittelt, die der Vodafone zu erstatten sind.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
