Beschlussvorlage - VO/2023/4827
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Bearbeiter:
- Dana Fabig
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Verantwortlich:
- Lindenau, Silke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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05.09.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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28.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der BRB Revision und Beratung oHG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2022 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 26.527.338,81 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 593.751,39 € fest.
- Der Lagebericht wird genehmigt.
- Der Jahresüberschuss in Höhe von 593.751,39 € soll wie folgt verwendet werden:
- Abführung an die HWI zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke 50.000,00 €
- Zuführung zur freien Rücklage 104.229,91 €
- Zuführung zur Betriebsmittelrücklage 439.521,48 €
Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2022.
Sachverhalt
Begründung:
Für die Seniorenheime der Hansestadt Wismar, bestehend aus den Häusern Friedenshof, Wendorf und dem Pflegezentrum Lübsche Burg, ist nach den Vorschriften der §§ 242-256 und §§ 264-288 HGB, den Sondervorschriften der Eigenbetriebsverordnung, sowie nach der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung) ein gemeinsamer Jahresabschluss zu erstellen.
Der Jahresabschluss 2022 wurde von der durch den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern bestellten BRB Revision und Beratung oHG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 593.751,39 € aus, resultierend aus der Realisierung sonstiger Erträge.
Das Jahresergebnis wurde durch folgende Faktoren beeinflusst:
Im Jahr 2022 konnte eine Kapazitätsauslastung von 70,25% im Haus Friedenshof, 89,88% im Haus Wendorf, 82,73% im Pflegezentrum Lübsche Burg und 51,32% in der Tagespflege Lübsche Burg erreicht werden. Die Kapazitätsauslastung insgesamt betrug 76,63% (Vorjahr: 72,09%).
Im Jahr 2022 wurden Investitionen im Bereich der Einrichtungen, Ausstattungen und Software in Höhe von 272,9 T€ getätigt.
Es wurden für Instandhaltung und Instandsetzung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 196,2 T€ finanziert.
Der Personaleinsatz wurde jeweils an die Belegung und die verhandelte Leistungs- und Qualitätsvereinbarung angepasst.
Die Personalsituation hat sich in allen Einrichtungen entspannt, daher waren Neuaufnahmen jederzeit möglich.
Das Betriebsergebnis nach Abschreibungen fällt im Vergleich zum Vorjahr höher aus, insbesondere durch Steigerung der Belegung, neu verhandelte Pflegesätze zum 01.12.2022 und Entlastungen (Zuschüsse) aus dem Pflege-Rettungsschirm.
Die Zuführung des Jahresüberschusses zur Betriebsmittelrücklage ist notwendig, da die tariflichen Einmalzahlungen (ab Juni 2023) durch die Pflegesatzverhandlungen nicht ausreichend refinanziert sind. Um die Bewohner*innen nicht zusätzlich durch nachverhandelte Heimkosten zu belasten, soll die Unterdeckung durch die Betriebsmittelrücklage finanziert werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62302.4760000/09 | Ertrag in Höhe von | 50.000,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62302.6760000/09 | Einzahlung in Höhe von | 50.000,00€ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Vorgeschrieben durch: § 20 Eigenbetriebsverordnung |
