Beschlussvorlage - VO/2023/4825

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss: Die Sanierung der Gewölbe in der St. Nikolaikirche wird mit Städtebaufördermitteln in Höhe von 543.973,43 Euro gefördert.
 

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Sachverhalt

Begründung:

Das Grundstück Am St. Nikolaikirchhof, welches mit der St. Nikolaikirche bebaut ist, befindet sich im Block 2 im Sanierungsschwerpunkt „Nördliche Altstadt“. Bei der Kirche handelt es sich um ein Bauwerk der Stadtgeschichte, das von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist, welches zudem unter Denkmalschutz steht.

In Folge eines Sturms im Februar 2019 wurden im Gestühl der St. Nikolaikirche Putz und kleine Ziegelbrocken gefunden, die aus dem Fenster eines Mittelschiffgewölbes stammten und einer Schädigung am Mauerwerk am Gewölbe entsprangen.

 

Im Rahmen einer Notsicherung wurden daraufhin alle Gewölbe des Mittelschiffs wegen der Gefahr herabfallender Putz- und Mörtelstücke in ca. 20 m Höhe mit Netzen gesichert, die im Zuge der Sanierung weiter zurückgebaut werden sollen.

In den vorherigen Bauabschnitten wurden bereits sechs Gewölbekappen im Mittelschiff (M3 bis M8) incl. Wandflächen und Obergaden instandgesetzt.

 

Mit der hier beantragten Maßnahme soll die Sanierung der Mittelschiffgewölbe (M1 und M2) incl. der Obergadenwände, Obergadenfenster und der Zugbänder fortgeführt und abgeschlossen werden.

Bestandteil der Maßnahme sind auch Arbeiten an den Gewölben im nördlichen Seitenschiff (NS3 und NK3) inkl. der Wandflächen und Fenster und an den Gewölben über der Sakristei (SAK1 und SAK2) inkl. der Wandflächen und Fenster.


Die Gesamtkosten der Maßnahme lt. Kostenberechnung betragen 556.000,00 Euro.
Der Differenzbetrag von 12.026,57 € ist auf nicht förderfähige Planungskosten zurückzuführen und wird als Eigenanteil durch die Hansestadt Wismar getragen.

Fotos und Beschreibung sind als Anlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr /r Folgejahre 2024/2025

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

51103.4171000 (StbFM Bund)

51103.4172000 (StbFM Land)

51103.4174000  (StbFM Gemeinde)

Ertrag in Höhe von

181.324,48

 

181.324,48

 

193.351,04

Produktkonto /Teilhaushalt:

51103.5264000

28200.5231000/ 02

(zusätzl. Eigenanteil Gemeinde)

Aufwand in Höhe von

543.973,43 €

12.026,57 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

51103.6171000 (StbFM Bund)

51103.6172000 (StbFM Land)

51103.6174000   (StbFM Gemeinde)

Einzahlung in Höhe von

181.324,48

 

181.324,48

 

193.351,04

Produktkonto /Teilhaushalt:

51103.7264000

28200.7231000/ 02

(zusätzl. Eigenanteil Gemeinde)

Auszahlung in Höhe von

543.973,43 €

12.026,57 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Die Abrechnung der Maßnahme erfolgt über den Sanierungsträger und wird buchhalterisch im Städtebaulichen Sondervermögen „Altstadt“ abgebildet. Die Hansestadt Wismar stellt lediglich (neben dem grundsätzlichen Anteil an der Städtebauförderung) die nicht förderfähigen Kosten bereit.

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

X

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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