Beschlussvorlage - VO/2023/4773
Grunddaten
- Betreff:
-
Fördervereinbarung FC Anker Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN
- Bearbeiter:
- Andy Mischke
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20.1 Abt. Kämmerei; 30 RECHTSAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Mischke, Andy
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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03.07.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.09.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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04.09.2023
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Sachverhalt
Begründung:
Aufgrund des Inkrafttretens des Erbbaurechtsvertrages zum 01.07.2023 mit dem FC Anker Wismar 1997 e. V. (folgend FC Anker) ist der Verein für die gesamte Bewirtschaftung und Unterhaltung der Sportanlage sowie der Gebäude Goethestr. 12, 23970 eigenverantwortlich. Ausgenommen ist lediglich die Tennisanlage.
Um die Funktionalität sowie den Wert der Sportanlage sowie der Gebäude zu erhalten, zahlt die Hansestadt Wismar den oben aufgeführten Betriebs- und Unterhaltkostenzuschuss an den FC Anker in der genannten Höhe. Der Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschuss dient der Kostendeckung der monatlichen Betriebs- und Unterhaltungskosten (Platzpflege, Bewirtschaftungskosten, Straßenreinigung, Winterdienst usw.). Der bislang geltende Geschäftsbesorgungsvertrag verliert damit seine Gültigkeit.
Auch weiterhin können andere Wismarer Vereine und Schulen, wie z.B. BSG Egger (Fußball), die Anlage zu den jetzigen Konditionen weiter nutzen.
Auch für den Verein TC Weiß-Rot Wismar e.V. ist eine entsprechende Fördervereinbarung erarbeitet worden. Jedoch hat der Vorstand kurzfristig um Aufschub der Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrages gebeten. Insofern ist das Verfahren schwebend. Die Grundlage für eine entsprechende Fördervereinbarung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben.
Die Förderung wird aus den für den Jahnplatz eingestellten Haushaltsmitteln finanziert.
Finanzielle Mehrbelastungen für den städtischen Haushalt entstehen dementsprechend nicht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40,2 kB
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