Beschlussvorlage - VO/2022/4473-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt, dass in einem nächsten Schritt zur Erarbeitung eines Konzeptes für den Bürgerpark mit Haus des Gastes und Reithalle folgende Inhalte bezüglich einer Umsetzbarkeit durch die Verwaltung geprüft werden:

1.) Für das Objekt „Haus des Gastes“ ist eine Eigenbedarfsanalyse und eine Marktanalyse für eine Vermietung/ Verpachtung an Dritte auf Grundlage einer ganzheitlichen Kostenbetrachtung von der Verwaltung vorzunehmen.

2.) Für das Objekt „Alte Reithalle“ sind die Kosten für den Um- und Ausbau zu einer Versammlungsstätte für lärmintensive Veranstaltungen zu ermitteln und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für deren Betrieb durchzuführen.

3.) Für das Objekt „Gewächshaus“ wird der Teilrückbau und die Nachnutzung für Graffitiwände sowie als Calisthenics oder Rollschuh/ Schlittschuhfläche geprüft.

4.) Für das Objekt „Seebühne/ Steg am Teich“ wird der Rückbau mit Uferherstellung und umlaufenden Steg gemäß vorliegendem Gutachten umgesetzt.

5.) Für die Grünfläche Bürgerpark werden die Kosten für die Maßnahmen gemäß anliegendem Lageplan (Anlage 1) ermittelt.
 

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Sachverhalt

Begründung:

Die in einer Potenzialermittlung zusammengetragenen Ideen und Ansätze seitens der Fraktionen der Bürgerschaft und der Verwaltung wurden in den Juni- und Julisitzungen des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales und des Bau- und Sanierungsausschusses diskutiert. Es wurde durch die Ausschussmitglieder befürwortet, dass die Verwaltung daraufhin einen Beschlussvorschlag für die Bürgerschaft einbringt, in dem die Eckpunkte und Maßgaben zur weiteren Prüfung der Machbarkeit für ein Konzept festgelegt werden.

Nach Beratungen in den Ausschüssen ist klargestellt, dass die Objekte „Festplatz“, „Parkplatz“ und „Aussichtsturm“ keine Veränderungen erfahren sollen und ihre jetzigen Funktionen erhalten bleiben.

Darüber hinaus hat die Wobau in den Ausschüssen für die in ihrer Verantwortung stehenden Objekte „Bauernscheune / Planwagendorf“ qualitative Verbesserungen der Nutzung dargestellt, die befürwortet wurden und die durch die Wobau umgesetzt werden.

 

Durch die Ausschussmitglieder wurde für das „Haus des Gastes“ eine Marktanalyse erbeten, welche nur mit einer ganzheitlichen Kostenbetrachtung abbildbar ist. Daher wurde die notwendige Kostenbetrachtung durch die Verwaltung im Beschlussvorschlag unter Punkt 1 ergänzt.

 

Durch die Ausschussmitglieder wurde für die Reithalle ein Umbaukonzept einschließlich Kostenermittlung zum Um- und Ausbau zu einer Versammlungsstätte für lärmintensive Veranstaltungen erbeten, welche nachhaltig nur mit einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für deren Betrieb abbildbar ist. Daher wurde die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch die Verwaltung im Beschlussvorschlag unter Punkt 2 ergänzt.

 

In den Ausschüssen wurde deutlich, dass bei Rückbau der Seebühne alternativ temporäre, mobile Bühnen auf der bereits befestigten Fläche neben den Wasserflächen ermöglicht werden können. Dies wird auch schon jetzt bei Veranstaltungen so genutzt.

 

In den Dezembersitzungen 2022 wurde in den Ausschüssen der Zeitablauf bis zur Prüfung der Umsetzbarkeit eines Konzeptes bis 31.12.2023 vorgestellt und es bestand darin Konsens, diesen Zeitplan auch wie dargestellt umzusetzen (s. VO/2022/4473-02, Anl. 1, Seite 3).

Ein durch Ausschussmitglieder in den Juni- und Juliausschusssitzungen angeregtes formales Bürgerbeteiligungsverfahren für die Grünfläche des Bürgerparks wurde durch die Verwaltung geprüft und steht der Einhaltung des o.g. Zeitplans entgegen. Zunächst stehen dafür aktuell keine personellen und finanziellen Ressourcen seitens der Verwaltung zur Verfügung. Erst nach Bereitstellung dieser Ressourcen kann mit dem Verfahren begonnen werden, welches am Beispiel des Verfahrens „Bahnhofsumfeld“ einen Zeitbedarf von etwa einem Jahr bedeutet. Dies hätte unter Berücksichtigung der Bereitstellung der Ressourcen und der Durchführung insgesamt eine Verzögerung von mindestens 2 Jahren für die Erstellung des „Konzeptes für Bürgerpark mit Haus des Gastes und Reithalle“ zur Folge. Den Gedanken der Bürgerbeteiligung aufgreifend und den Zeitplan annähernd einhaltend, könnte analog anderer Straßen- und Grünflächenmaßnahmen eine öffentliche Auslegung des bereits gemeinsam erarbeiteten Lageplans (Anlage 1) erfolgen, zu dem die Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Hinweise geben können.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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