Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2023/4805

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Präsidenten der Bürgerschaft, eine mögliche Klage gegen die

Beanstandung des Beschlusses der Bürgerschaft vom 25.05.2023 zum Erlass der

Liegeplatzgebühren für die Traditionsschiffe (VO/2023/4699) vorzubereiten.

Hierzu ist Kontakt mit einer qualifizierten Rechtsanwaltskanzlei aufzunehmen, die mit einer

Prüfung des Sachverhaltes betraut wird. In einer gesonderten Sitzung des Präsidiums sind die

Ergebnisse dann vorzustellen.

In der Folge beschließt die Bürgerschaft, ob sie gem. § 33 Abs. 2 KV M-V Klage gegen die oben

genannte Beanstandung einreicht.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Sowohl Widerspruch als auch Beanstandung der Beschlüsse der Bürgerschaft durch den

Bürgermeisten fußen auf der Annahme, allein die Beauftragung des Bürgermeisters eine

Überarbeitung der Entgeltordnung vorzulegen, die die Absenkung von Liegeplatzgebühren für

einzelne Nutzergruppen vorsieht, würde schon unter die Erfordernisse des § 31 Abs. 2 KV M-V

fallen. Demnach müssen Anträge, durch die der Gemeinde Mehraufwendungen,

Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, bestimmen, wie die zu

ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen.

 

Die Bürgerschaft beschloss jeweils lediglich die Beauftragung des Bürgermeisters zur Erstellung

einer neuen Entgeltordnung, die die Absenkung von Liegeplatzgebühren für einzelne

Nutzergruppen vorgesehen hat. Diese überarbeitete Entgeltordnung wäre der Bürgerschaft zur

endgültigen Beschlussfassung vorzulegen gewesen. Erst ein dann folgender Beschluss hätte

unmittelbare Folgen für die Stadtkasse. Die gesetzgeberisch gewollte Auseinandersetzung mit

den Mindereinzahlungen durch die Bürgerschaftsmitglieder hätte spätestens zu diesem Zeitpunkt

stattgefunden.

 

Fraglich ist außerdem, wie Mitgliederinnen und Mitglieder der Bürgerschaft Deckungsvorschläge für noch nicht existierende Haushaltspläne einbringen sollen - denn auch dies wird seitens des

Bürgermeisters gefordert.

 

Im Ergebnis hinterlassen sowohl Widerspruch als auch Beanstandung des oben genannten

Beschlusses mehr Fragen als Antworten.

Insbesondere zum Vorgehen in künftigen ähnlichen Sachverhalten könnte eine Klage in dieser

Sache die notwendigen Erkenntnisse liefern.


 

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