Beschlussvorlage - VO/2023/4828
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Mirjam Völsen
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Leipholz, Jan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.09.2023
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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05.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der BRB Revision und Beratung oHG durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2022 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 des Eigenbetriebes Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (Anlage 1) fest.
2.
Das Jahresergebnis in Höhe von 2.296.890,72 € wird in die Rücklagen eingestellt.
3.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2022.
Sachverhalt
Begründung:
Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB), bestehend aus den Bereichen Stadtreinigung, Stadtentwässerung und Stadtverkehr, ist gemäß Eigenbetriebsverordnung MV verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 3. Buches des HGB aufzustellen. Zusätzlich sind für jeden Bereich je eine Bereichsbilanz, eine Bereichs-Gewinn- und Verlustrechnung und eine Bereichsfinanzrechnung zu erstellen.
Der Jahresabschluss 2022 wurde von der durch den Landesrechnungshof M-V bestellten BRB Revision und Beratung oHG (Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung und der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie der ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung MV (EigVO) aufgestellte Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Finanzrechnung, Bereichsrechnungen sowie Anhang - und der Lagebericht des EVB. Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sind als Anlage 1 beigefügt.
Der Jahresabschluss 2022 des EVB weist einen Jahresgewinn in Höhe von 2.296.890,72 € aus; verteilt auf die Bereiche Stadtentwässerung (1.160.743,40 €), Stadtverkehr (534.397,50 €) und Stadtreinigung (601.749,82 €).
Gemäß Eigenbetriebsverordnung soll der Jahresüberschuss des Eigenbetriebes so hoch sein, dass Rücklagen für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung sowie für Erneuerungen gebildet werden können. Insbesondere die Abwasserentsorgungsbetriebe müssen Vorsorge für künftige Reinvestitionen treffen. Wegen zukünftig ausbleibender Fördermittel müssen die Finanzierungsmittel in den Betrieben erwirtschaftet werden. Dazu sind sukzessiv ausreichende Rücklagen aufzubauen. Erhaltene Fördermittel werden gewinnneutral in einen Sonderposten eingestellt und über die Nutzungsdauer des geförderten Wirtschaftsgutes gewinnerhöhend aufgelöst.
Die Auflösungsbeträge der erhaltenen Fördermittel werden entsprechend der Empfehlung des Landesrechnungshofes nicht gebührenmindernd in den Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Weiterhin sollte zur zukünftigen Liquiditätssicherung in den Gebührenkalkulationen eine angemessene Eigenkapitalverzinsung enthalten sein. Diese Verfahrensweise ermöglicht den Eigenbetrieben eine geplante Gewinnerwirtschaftung. Eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung wird dadurch erreicht, dass der erwirtschaftete Gewinn in die Rücklagen eingestellt wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Gewinn der Bereiche Stadtentwässerung und Stadtentsorgung, die sich im Wesentlichen aus der vorgenannten Auflösung von Sonderposten und der Eigenkapitalverzinsung ergeben, in die Rücklagen zur Finanzierung notwendiger Investitionen sowie zur Tilgung offener Verbindlichkeiten einzustellen.
Das Jahresergebnis des Bereiches Stadtverkehr wird grundsätzlich durch das Beteiligungsergebnis der Stadtwerke Wismar GmbH (SWW) geprägt. Da die SWW auf Grund der derzeitigen Energiekrise entgegen der Vorjahre am Bilanzstichtag nicht unwiderruflich zur Gewinnausschüttung entschlossen war, ist die Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2022 der SWW in Anwendung der Grundsätze der phasengleichen Vereinnahmung erst im Jahresabschluss 2023 des EVB / Bereich Stadtverkehr abzubilden (BFH-Urteil vom 07.08.2000). Das Jahresergebnis 2022 des Bereiches Stadtverkehr enthält daher keinen Beteiligungsgewinn an der SWW, der an den städtischen Haushalt der Hansestadt Wismar ausgeschüttet werden könnte.
Die Verwaltung schlägt der Bürgerschaft vor, den Gewinn aus dem Jahresergebnis 2022 des Bereiches Stadtverkehr in die Rücklagen einzustellen, um die bisherigen und die zukünftigen Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Parkmöglichkeiten finanzieren zu können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
