Beschlussvorlage - VO/2023/4825
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsatz von Städtebaufördermitteln für die weitere Sanierung der Gewölbe in der St. Nikolaikirche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.2 Abt. Hochbau
- Bearbeiter:
- Thomas Junggebauer
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 20.1 Abt. Kämmerei
- Verantwortlich:
- Junggebauer, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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11.09.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.09.2023
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Sachverhalt
Das Grundstück Am St. Nikolaikirchhof, welches mit der St. Nikolaikirche bebaut ist, befindet sich im Block 2 im Sanierungsschwerpunkt „Nördliche Altstadt“. Bei der Kirche handelt es sich um ein Bauwerk der Stadtgeschichte, das von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist, welches zudem unter Denkmalschutz steht.
In Folge eines Sturms im Februar 2019 wurden im Gestühl der St. Nikolaikirche Putz und kleine Ziegelbrocken gefunden, die aus dem Fenster eines Mittelschiffgewölbes stammten und einer Schädigung am Mauerwerk am Gewölbe entsprangen.
Im Rahmen einer Notsicherung wurden daraufhin alle Gewölbe des Mittelschiffs wegen der Gefahr herabfallender Putz- und Mörtelstücke in ca. 20 m Höhe mit Netzen gesichert, die im Zuge der Sanierung weiter zurückgebaut werden sollen.
In den vorherigen Bauabschnitten wurden bereits sechs Gewölbekappen im Mittelschiff (M3 bis M8) incl. Wandflächen und Obergaden instandgesetzt.
Mit der hier beantragten Maßnahme soll die Sanierung der Mittelschiffgewölbe (M1 und M2) incl. der Obergadenwände, Obergadenfenster und der Zugbänder fortgeführt und abgeschlossen werden.
Bestandteil der Maßnahme sind auch Arbeiten an den Gewölben im nördlichen Seitenschiff (NS3 und NK3) inkl. der Wandflächen und Fenster und an den Gewölben über der Sakristei (SAK1 und SAK2) inkl. der Wandflächen und Fenster.
Die Gesamtkosten der Maßnahme lt. Kostenberechnung betragen 556.000,00 Euro.
Der Differenzbetrag von 12.026,57 € ist auf nicht förderfähige Planungskosten zurückzuführen und wird als Eigenanteil durch die Hansestadt Wismar getragen.
Fotos und Beschreibung sind als Anlage beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre 2024/2025 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.4171000 (StbFM Bund) 51103.4172000 (StbFM Land) 51103.4174000 (StbFM Gemeinde) | Ertrag in Höhe von | 181.324,48 €
181.324,48 €
193.351,04 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.5264000 28200.5231000/ 02 (zusätzl. Eigenanteil Gemeinde) | Aufwand in Höhe von | 543.973,43 € 12.026,57 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.6171000 (StbFM Bund) 51103.6172000 (StbFM Land) 51103.6174000 (StbFM Gemeinde) | Einzahlung in Höhe von | 181.324,48 €
181.324,48 €
193.351,04 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.7264000 28200.7231000/ 02 (zusätzl. Eigenanteil Gemeinde) | Auszahlung in Höhe von | 543.973,43 € 12.026,57 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Die Abrechnung der Maßnahme erfolgt über den Sanierungsträger und wird buchhalterisch im Städtebaulichen Sondervermögen „Altstadt“ abgebildet. Die Hansestadt Wismar stellt lediglich (neben dem grundsätzlichen Anteil an der Städtebauförderung) die nicht förderfähigen Kosten bereit.
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,6 MB
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