Anfrage aus der Politik öffentlich - BA/2023/4812

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung:

Die Fraktion DIE LINKE. bittet den Bürgermeister um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Beim Verkauf der Flächen, auf denen nun das Wohngebiet „Am Hopfengarten – Friedrich Techen Straße“ entstehen soll, wurde in dem Gutachten, welches dem Kaufpreis zu Grunde liegt, eine Minderung des Kaufpreises damit begründet, dass unter anderem ein ehemaliger Bunker verbunden mit hohen Kosten zu entfernen ist. Hat die Hansestadt Wismar, nachdem dieser Bunker nun nicht entfernt werden soll, eine Regelung im Kaufvertrag vorgesehen, um die so begründete Minderung des Kaufpreises nachträglich zu revidieren?

 

2. Wenn nein, warum nicht?

 

3. Das Gutachten zur Bewertung des Grundstückes hat einen pauschalen Abzug von 30% beinhaltet, um „Gemeinflächen“ zu schaffen. Gemäß dieses Abzuges sind diese 30% der Fläche also der Bevölkerung/ Allgemeinheit zugänglich, bedeutet dies, dass die an der Straße (Gemeinfläche) geplanten Parkflächen damit auch anderen Anwohnern des Quartiers zur Verfügung stehen?

Wenn nein, wie ist dann der Begriff der „Gemeinflächen“ definiert?

 

4. Werden die auf den Gemeinflächen vorgesehenen Parkflächen als Stellplätze für den neugebauten Wohnraum angerechnet?

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

 

 

 

 

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