Beschlussvorlage - VO/2023/4785
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.2 Abt. Stadtkasse und Vollstreckung
- Bearbeiter:
- Jan Kähler
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 20.4 Abt. Geschäftsbuchhaltung
- Verantwortlich:
- Kähler, Jan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.07.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.07.2023
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Sachverhalt
Begründung:
Gemäß § 32 Absatz 1 Nr. 3 i.V.m. § 34 Absatz 7 GemHVO-Doppik M-V sind die Forderungen der Hansestadt Wismar mit jedem Jahresabschluss auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen und entsprechend zu bewerten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Hansestadt Wismar wird im Punkt 19 „Forderungen und Vermögensgegenstände“ rückwirkend zum 01.01.2020 geändert. Die bisherigen Regelungen zur Einzel- und Pauschalwertberichtigung erwiesen sich in der Praxis als zu kleinteilig und zeitaufwendig. Mit den Änderungen der Berechnungsmethodik macht die Hansestadt Wismar Gebrauch von möglichen Vereinfachungen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Wertberichtigung der städtischen Forderungen erfolgt unabhängig von der Berechnungsmethodik nach dem geschätzten Ausfallrisiko zum Jahresabschluss im Ergebnishaushalt. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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290,7 kB
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