Beschlussvorlage - VO/2023/4785

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie rückwirkend zum 01.01.2020 in der vorliegenden Fassung vom 26.06.2023.
 

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Sachverhalt

Begründung:

Gemäß § 32 Absatz 1 Nr. 3 i.V.m. § 34 Absatz 7 GemHVO-Doppik M-V sind die Forderungen der Hansestadt Wismar mit jedem Jahresabschluss auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen und entsprechend zu bewerten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Hansestadt Wismar wird im Punkt 19 „Forderungen und Vermögensgegenstände“ rückwirkend zum 01.01.2020 geändert. Die bisherigen Regelungen zur Einzel- und Pauschalwertberichtigung erwiesen sich in der Praxis als zu kleinteilig und zeitaufwendig. Mit den Änderungen der Berechnungsmethodik macht die Hansestadt Wismar Gebrauch von möglichen Vereinfachungen. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Wertberichtigung der städtischen Forderungen erfolgt unabhängig von der Berechnungsmethodik nach dem geschätzten Ausfallrisiko zum Jahresabschluss im Ergebnishaushalt.

 

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Anlagen

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