Dringlichkeitsvorlage - VO/2023/4738-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 29 Abs. 4 KV-MV duldet die o.g. Angelegenheit wegen besonderer Dringlichkeit aus folgenden Gründen keinen Aufschub bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung:

Die Beschlussvorlage VO/2023/4738 wurde in der Sitzung des Eigenbetriebsausschusses am 06.06.2023 vorberaten und auch empfohlen.

Aufgrund eines technischen Fehlers kam sie danach allerdings nicht auf die Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung am 29.06.2023.

Ohne die 3. Satzungsänderung wird der Eigenbetrieb Seniorenheime keine Zulassung für den ambulanten Pflegedienst erhalten. Dieser Zulassungsvertrag ist wiederum die Grundvoraussetzung für die Pflegesatzverhandlungen, die im Anschluss zu führen sein werden und die voraussichtlich auch noch sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

Sollte sich der Abschluss des Zulassungsvertrages noch weiter verzögern, ist daher äußerst fraglich, ob der Eigenbetrieb Seniorenheime überhaupt noch in diesem Jahr mit dem ambulanten Pflegedienst starten können wird.

 

Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar vom 19. Dezember 2018.
 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Pflegekasse ist beim Abschluss der Versorgungsverträge aufgefallen, dass die Satzung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar durch die Einschränkung von Personen ab einem Lebensalter von 65 Jahren Versichertengruppen ausschließt.

Dies stellt einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz dar.

 

Aus genanntem Grund wird der Bürgerschaft vorgeschlagen, diesen Passus zu streichen.

 


 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: § 2 EigVO M-V

 

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Anlagen

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