Beschlussvorlage - VO/2017/2437-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der jährlichen Förderung der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Dr. Henrik Fanger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 20.1 Abt. Kämmerei
- Verantwortlich:
- Dr. Fanger, Henrik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
|
Vorberatung
|
|
|
13.06.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
29.06.2023
|
Sachverhalt
Begründung:
Seit seiner Eröffnung im Dezember 2012 hat sich das Technische Landesmuseum mit der Ausstellung „phanTECHNIKUM“ sehr erfolgreich entwickelt und ist zu einer festen Größe nicht nur in der Museumslandschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern geworden. Es hat sich unter den Technikmuseen inzwischen auch bundesweit einen Namen gemacht. Das liegt zum einen an der fundierten wissenschaftlichen Betreuung der einmaligen historischen Objekte, zum anderen aber auch an der umfangreichen Bildungs- und Vermittlungsarbeit mit Schülerinnen und Schülern sowie Besucherinnen und Besuchern aus der ganzen Republik und dem Ausland. Allein im vergangenen Jahr fanden im phanTECHNIKUM 251 Veranstaltungen, Führungen, Sonderausstellungen, Workshops und Laborprogramme statt. In diesem Jahr sind mehr als 350 solcher Veranstaltungen und Vermittlungsangebote geplant, um so wieder an die jährliche Besucherzahl von mehr als 43.000 vor der Pandemie 2019 anzuknüpfen.
Um die Qualität der Ausstellung zu erhalten und ihre Reichweite zu erhöhen, müssen sämtliche Aktivitäten im Bereich Bildung und Vermittlung intensiviert und digitalisiert werden. Dazu gehört auch die Schärfung der Marke „phanTECHNIKUM“ und ihre Weiterentwicklung. Es erfordert die kontinuierliche Überarbeitung einzelner Bereiche der 3.000 m2 umfassenden Dauerausstellung im Rahmen einer Gesamtmaßnahme 2024 bis 2034, und zwar inhaltlich, technisch, didaktisch, inklusiv, partizipativ und international. Zwei neue Personalstellen für Sammlung, Medien und Grafik sowie für Publikumsforschung und Social Media wurden bereits geschaffen, um die Betreuung von Ausstellung und Publikum gleichermaßen zu gewährleisten.
In den vergangenen zwei Jahren haben sich die erforderlichen Aufwendungen für eine moderne und effiziente technische Infrastruktur (Gebäudeleittechnik, IT, Veranstaltungstechnik, Museumswerkstatt) erheblich erhöht. Auch im Ausstellungsbau und bei ausstellungsrelevanten Dienstleistungen für Sonderausstellungen sind signifikante Kostenerhöhungen zu verzeichnen. Hinzu kommen die allgegenwärtigen Preissteigerungen für Energie, die trotz ergriffener Einsparmaßnahmen, des Einsatzes von LED-Beleuchtung und Pellet-Heizung das Budget belasten.
Aus Sicht der Geschäftsführung und der Verwaltung ist, nach eingehender Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft, zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs und einer qualitativ hochwertigen Ausstellung sowie Besucherbetreuung ab dem Haushaltsjahr 2024 eine Erhöhung der jährlichen Förderung durch die Hansestadt Wismar um 50.000,00 € auf insgesamt 500.000,00 € erforderlich. Diese Erhöhung ist zugleich verknüpft mit der Erwartung an die Geschäftsführung, sich ebenso beim Land Mecklenburg-Vorpommern um eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses zu bemühen.
Die erhöhte jährliche Förderung wird in der kommenden Haushaltsplanung berücksichtigt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 62608.5412000/ TH 09 | Aufwand in Höhe von | 500.000,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 62608.7412000/ TH 09 | Auszahlung in Höhe von | 500.000,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
