Beschlussvorlage - VO/2013/0793
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Bildung der Wahlbereiche zur Wahl der Bürgerschaft am 25.05.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.4 Abt. Gewerbe
- Bearbeiter:
- Roland Wigger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wigger, Roland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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19.12.2013
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Sachverhalt
Begründung:
Gemäß § 61 Absatz 2 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 letzte Änderung durch Bekanntmachung vom 1. April 2011 (GVOBl. M-V S. 233) sind Wahlgebiete mit Einwohnerzahlen über 25.000 in mehrere Wahlbereiche einzuteilen. Maßgebend ist die Einwohnerzahl am durch das Innenministerium festgelegten Stichtag (§ 61 Absatz 2 LKWG M-V). Das Innenministerium hat den Stichtag noch nicht bestimmt, da die Einwohnerzahl der Hansestadt Wismar in den letzten beiden Jahren zu keinem Zeitpunkt unter 25.000 lag ist von der Notwendigkeit der Einteilung des Wahlgebietes in mehrere Wahlbereiche auszugehen.
Die Anzahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche bestimmt die Bürgerschaft (§ 61(3) LKWG M-V). Zu beachten ist, das die Wahlbereichsgrenzen des Landkreises nicht durchschnitten werden (§ 61(3) LKWG M-V). Weiterhin sind die örtlichen Verhältnisse sowie die historischen Gegebenheiten zu berücksichtigen und die Einwohnerzahl eines Wahlbereiches soll von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten abweichen. Mit Schreiben vom 14.10.2013 kündigte Frau Landrätin Hesse eine Beschlussvorlage für den Kreistag zur Anwendung der Wahlbereichseinteilung der Kreistagswahl 2011 für die Wahl am 25.05.2013 an. Danach wäre die Hansestadt Wismar in zwei Wahlbereiche zur Kreistagswahl einzuteilen. Der Wahlbereich 1 besteht aus dem Stadtzentrum, Wismar Nord und Dargetzow. Zum Wahlbereich 2 gehören die Stadtteile Wendorf und Friedenshof.
Da die Wahlbereichsgrenzen für die Wahl des Kreistags nicht von Wahlbereichsgrenzen für die Wahl der Bürgerschaft durchschnitten werden dürfen, wurde eine weitergehende Wahlbereichsbildung durch Teilung der beiden Wahlbereiche geprüft. Die Prüfung ergab, das bei Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse (Stadtteile) und historischen Begebenheiten unter Beachtung der durchschnittlichen Einwohnerzahlen in den entstehenden Wahlbereichen eine weitere Teilung nicht möglich ist.
Am 31.12.2012 hatte der Wahlbereich1 (HWI 1) 21.412 und der Wahlbereich 2 (HWI 2) 20.776 Einwohner. Die prozentuale Abweichung betrug 0,015%.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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XXX | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
XXX | Vorgeschrieben durch: § 61 LKWG M-V |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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46,6 kB
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