Beschlussvorlage - VO/2022/4581
Grunddaten
- Betreff:
-
Kulturförderung 2023
hier: ARTmvgUG - KÜNSTLER.filme.wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40.6 Abt. Schule, Sport und Förderangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Michael Hübner
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Hübner, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Entscheidung
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05.06.2023
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Sachverhalt
Begründung:
Das Unternehmen „ARTmv gUG“ hat am 21.11.2022 bei der Hansestadt Wismar einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Projekt „KÜNSTLER.filme.wismar“ in Höhe von 5.000,00 EUR eingereicht.
Nach der Prüfung des Förderantrags durch das Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten erging am 28.02.2023 ein Ablehnungsbescheid. Die Ablehnung erfolgte aus folgenden formellen Gründen:
1. Aus der Projektbeschreibung ist kein nachvollziehbares Umsetzungskonzept für die filmische Produktion erkennbar.
2. Die Öffentlichkeitsarbeit für die Vorführung des Films an den vorgesehenen Spielorten, insbesondere in der Hansestadt Wismar, ist nicht dargestellt.
3. Der Kosten- und Finanzierungsplan ist mit der beigefügten Kostenkalkulation nicht plausibel.
4. Der Antragsteller hat im Antragsverfahren unrichtige Angaben bezüglich der Zusammenarbeit mit dem Filmbüro M-V getätigt.
Im Prozess der Antragsberatung hat das Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten dem Antragsteller mehrmals die Gelegenheit eingeräumt, den Förderantrag nachzuarbeiten. Dem ist der Antragsteller nicht nachgekommen.
Am 16.03.2023 legte der Antragsteller schriftlich und fristgerecht gegen den Ablehnungsbescheid vom 28.02.2023 Widerspruch ein. Der Widerspruch ging im Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten am 20.03.2023 postalisch ein.
Am 11.05.2023 informierte uns der Landkreis Nordwestmecklenburg, dass der dort gestellte Förderantrag der „ARTmv gUG“ in Höhe von 10.000,00 EUR abgelehnt wurde.
Durch die Ablehnung ist die Gesamtfinanzierung des Projektes nicht gesichert.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,2 MB
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