Beschlussvorlage - VO/2023/4709

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft stimmt der Wahl des Kameraden Nico Porath als Wehrführer der Ortsfeuerwehr „Altstadt“ der Freiwilligen Feuerwehr Wismar zu. Der Kamerad Nico Porath wird zum Ehrenbeamten ernannt.

 

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Sachverhalt

Begründung:


Mit Ablauf der Wahlperiode für den Wehrführer der Ortsfeuerwehr „Altstadt“ der Freiwilligen Feuerwehr Wismar wurde eine Neuwahl erforderlich.

Gemäß Brandschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern, hier § 12 Abs. 1 bedarf die Wahl des Wehrführers die Zustimmung der Gemeindevertretung und der Kamerad ist nach seiner Wahl zum Ehrenbeamten zu ernennen.

Auf der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Altstadt der Freiwilligen Feuerwehr Wismar am 10.03.2023 wurde der Kamerad Porath für eine Wahlperiode von 6 Jahren zum Wehrführer gewählt: siehe Wahlprotokoll.

 

Wehrführer: Nico Porath, geboren am 22.07.1982

 

Die Voraussetzungen zur Wahl gemäß Brandschutzgesetz M-V § 12 Abs. 2 werden wie folgt erfüllt:

 

a) mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat:

- Kamerad Porath ist seit dem 23.08.1992 aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr,

b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt:

- Kamerad Porath ist als Zugführer qualifiziert,

c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet:

- Kamerad Porath hat den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich im Jahr 2016 absolviert

d) dass 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat:

- Kamerad Porath ist 40 Jahre alt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

                      x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in he von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

                   X

Vorgeschrieben durch:

§ 12 Abs. 1 Brandschutzgesetz M-V,

§ 23 Abs. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz i.V.m.

§ 22 abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung M-V

 

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Anlagen

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