Beschlussvorlage - VO/2023/4709
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des Wehrführers der Ortsfeuerwehr "Altstadt" der Freiwilligen Feuerwehr Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.5 Abt. Brandschutz
- Bearbeiter:
- Ronny Bieschke
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 11 AMT FÜR PERSONAL, ORGANISATION UND IT; 11.2 Abt. Personalservice; 30 RECHTSAMT; 32 ORDNUNGSAMT
- Verantwortlich:
- Bieschke, Ronny
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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02.05.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.05.2023
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Sachverhalt
Begründung:
Mit Ablauf der Wahlperiode für den Wehrführer der Ortsfeuerwehr „Altstadt“ der Freiwilligen Feuerwehr Wismar wurde eine Neuwahl erforderlich.
Gemäß Brandschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern, hier § 12 Abs. 1 bedarf die Wahl des Wehrführers die Zustimmung der Gemeindevertretung und der Kamerad ist nach seiner Wahl zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Auf der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Altstadt der Freiwilligen Feuerwehr Wismar am 10.03.2023 wurde der Kamerad Porath für eine Wahlperiode von 6 Jahren zum Wehrführer gewählt: siehe Wahlprotokoll.
Wehrführer: Nico Porath, geboren am 22.07.1982
Die Voraussetzungen zur Wahl gemäß Brandschutzgesetz M-V § 12 Abs. 2 werden wie folgt erfüllt:
a) mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat:
- Kamerad Porath ist seit dem 23.08.1992 aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr,
b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt:
- Kamerad Porath ist als Zugführer qualifiziert,
c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet:
- Kamerad Porath hat den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich im Jahr 2016 absolviert
d) dass 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat:
- Kamerad Porath ist 40 Jahre alt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Vorgeschrieben durch: § 12 Abs. 1 Brandschutzgesetz M-V, § 23 Abs. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz i.V.m. § 22 abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung M-V |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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655,3 kB
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