Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2023/4725

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Diskussion über den zukünftigen Standort des St. Georgenaltars hat gezeigt, dass bis zu einer grundsätzlichen Entscheidung noch wesentliche Fragen geklärt werden müssen. Daher beauftragt die Bürgerschaft den Bürgermeister wie folgt:

 

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kosten für einen denkmalgerechten und würdevollen Standort für den Altar  in  St. Georgen sowie vergleichsweise für St. Nikolai zu ermitteln. Hierfür sollen im Doppelhaushalt 2024/2025 Mittel eingestellt werden.

 

2.    Die Ergebnisse der Kostenermittlung sind der Bürgerschaft vorzustellen und im Anschluss ist ein Beteiligungsverfahren, entsprechend der Richtlinie für die Durchführung zusätzlicher Bürgerbeteiligungen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Hansestadt Wismar“ durchzuführen um die beiden Varianten auch unter Mitwirkung der Wismarer Bevölkerung abzuwägen.

 

3.      Die Nutzung der St. Georgenkirche als vielseitiger Veranstaltungsort muss unabhängig von der Aufstellungsvariante im aktuellen Umfang sichergestellt werden.


 

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Sachverhalt

Begründung:

Der St. Georgenaltar ist ein bedeutendes Denkmal der Hansestadt Wismar. Die derzeitige Art der Unterbringung entspricht unstrittig nicht dem, was denkmalpflegerisch geboten wäre.

Daher muss über eine Verbesserung der Situation entschieden werden. Dies kann auf zwei Wegen geschehen. Zum einen könnte der Altar am bisherigen Standort unter verbesserten klimatischen Bedingungen verbleiben. Als zweite Variante wäre auch eine Rückkehr des Altars in die St. Georgenkirche möglich. Auch hierbei würde sowohl ein klimatechnischer Schutz als auch der Transport zu beachten und zu finanzieren sein.

In jedem Fall müssen die Informationen zur finanziellen und tatsächlichen Umsetzbarkeit vorliegen um eine fundierte Entscheidung fällen zu können.

 

Um der Bedeutung des Vorhabens auch für die Stadtgesellschaft gerecht zu werden sollte auch eine Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner Wismars stattfinden. Hierfür sollte das durch die Bürgerschaft beschlossene Verfahren der Beteiligung angewandt werden.


 

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